Baugebiete in Neunkirchen

….Wohnen, wo andere Urlaub machen.

Die Gemeinde Neunkirchen liegt im Neckar-Odenwald-Kreis und ist etwa 13 km von der großen Kreisstadt Mosbach und ca. 35 km von Heidelberg entfernt. Am Ort gibt es Kindergärten und eine Grundschule sowie gute Einkaufs­möglichkeiten. Der durch die Bevölkerung genossenschaftlich getragene Bürgermarkt bietet ein reichhaltiges Angebot an regionalen Lebensmitteln, Back- und Wurstwaren sowie Dingen des täglichen Bedarfs. Eine Bankfiliale, ein Frisörgeschäft, ein praktischer Arzt, ein Zahnarzt und auch eine Tierarztpraxis  sowie ein Hofladen mit vielfältigem Obst- und Gemüseangebot sind ebenso vorhanden.

Die Gemeinde möchte vor allem junge Familien mit Kindern bei der Realisierung ihres Bauprojektes unterstützen und bietet hierfür besondere Vergünstigungen an. Beim Erwerb eines Bauplatzes gewährt die Gemeinde eine Ermäßigung in Höhe von 2.500,- € für jedes minderjährige, im Haushalt lebende Kind. Dieser Bonus wird auch nachträglich für Kinder gewährt, die bis zu 3 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages geboren werden.

Nähere Informationen erhalten Sie beim
Bürgermeisteramt Neunkirchen
Judith Kuhn
Marktplatz 1
74867 Neunkirchen
Tel.:  06262 / 92120
Fax.: 06262 / 921233
E-Mail: Post@Neunkirchen-Baden.de
Website: www.neunkirchen-baden.de

Bebauungsplan Vorderer Grund II – rechtskräftig seit 03.03.2022

Wunderschöne Bauplätze in traumhafter, sonniger Lage zu verkaufen

Sie träumen von einem Eigenheim in ruhiger Lage? Das Baugebiet „Vorderer Grund II“ in Neckarkatzenbach, einem kleinen Ortsteil von Neunkirchen, bietet ausreichend Platz für die Verwirklichung Ihrer persönlichen Wünsche.

Lassen Sie sich gerne vor Ort überzeugen und besichtigen Sie Ihr künftiges Baugrundstück.

Weitere Informationen zu den Preisen und Rahmenbedingungen können Sie unserem Flyer entnehmen. Diesen finden Sie hier.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne von:

Rechnungsamtsleiterin
Judith Kuhn
Tel.: 06262/9212-23
E-Mail: judith.kuhn@neunkirchen-baden.de

Bebauungsplan Langenwald 4. Teiländerung – rechtskräftig seit 27.01.2022

Bebauungsplan Hummelwiese – rechtskräftig seit 02.03.2023
– aufgrund der Unvereinbarkeit des § 13 b Bau GB mit Unionsrecht unwirksam –

Bebauungsplan Solarenergie – rechtskräftig seit 03.08.2023

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