Neubürgerinformation

Alles Wichtige auf einen Blick:

An-, Ab- und Ummelden

Wenn Sie nach Neunkirchen ziehen, müssen Sie sich nur im Bürgerbüro des Rathauses anmelden. Wir teilen Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Wenn Sie innerhalb von Neunkirchen umziehen, müssen Sie sich ebenfalls im Bürgerbüro ummelden.

Neue Adresse

Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen in

  • Ihren Ausweisdokumenten und
  • den Fahrzeugpapieren.

Vergessen Sie nicht Ihre neue Anschrift auch weiteren Behörden und Einrichtungen bekannt zu geben, wie z.B. Arbeitgeber, Banken, Familienkasse, Vereine, Versicherungen, Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements, Wohngeldbehörde usw.

Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie den Nachsendeservice der verschiedenen Postdienste nutzen. Dieser leitet Briefe und Pakete an Ihre aktuelle Anschrift weiter.

Darüber hinaus sollten Sie sich auch bei anderen Stellen ab- und anmelden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:

  • Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme, Müllabfuhr)
  • ÖPNV-Abonnements sowie
  • Telefon und Internet
  • Kindergarten, Mittagessensangebot, Hausaufgabenbetreuung
  • Abfallentsorgung (www.awn-online.de)
  • Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/privatpersonen)
  • Bewohnerparkausweis

Haben Sie einen Hund?

Wenn Sie nach Neunkirchen ziehen, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und im Bürgerbüro anmelden. Das entsprechende Formular finden Sie auch unter Formularservice.

Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Amtsblatt

Das Amtsblatt „Kleiner Odenwald aktuell“ informiert Sie sowohl über das lokale Geschehen in Neunkirchen als auch über kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Ereignisse in und um unsere Gemeinde.
Mit einem Abonnement beim Verlag Nussbaum Medien erhalten Sie Ihr Exemplar durch einen Zustellservice nach Hause geliefert.
Kontaktdaten sowie weitere Informationen erhalten Sie unter www.nussbaum-medien.de.

Steuern und Gebühren

Gebühren für Dienstleistungen

Art Beschreibung Gebühr
Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Handzeichen und Siegeln 4,00 € – 200,00 €
Amtliche Beglaubigung der Übereinstimmung von Abschriften Auszügen, Niederschriften, Ausfertigungen, Fotokopien usw. aus amtlichen Akten oder privaten Schriftstücken mit der Urschrift je Seite. 1. Seite: 1,50 €
Folgeseiten:  0,50 €
An- / Um- / und Abmeldung eines Gewerbes Bearbeitungsgebühr 20,00 €
Archivauskunft 10,00 €
Einfache Auskunft (Meldegesetz) 5,00 €
Erweiterte Auskunft 10,00 €
Fotokopien bis DIN A4 1,00 €
jede weitere Seite 0,50 €
Fotokopien ab DIN A3 1,20 €
jede weitere Seite 0,80 €
Führerschein (Neuantrag) 5,10 €
Führerschein (Änderung) 5,10 €
Führerschein EU Umstellung auf EU-Führerschein 24,00 €
Geburts-, Heirats- Sterbeurkunden 20,00 €
Gestattung 15,00 €
pro Gestattung/ Tag
Gestattung Verkürzte Sperrzeit 1. Stunde

jede weitere je

20,00 €

5,00 €

Gewerbeauskunft 7,50 €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister 13,00 €
Kirchenaustritt 25,00 €
Meldebescheinigung 5,00 €
Müllsäcke (Restmüll) Müllsack 4,15 €
Namensänderung/Erklärungen 25,00 €
Personalausweis unter dem 24. Lebensjahr für 6 Jahre

ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre

22,80 €

37,00 €

eID-Karte 37,00 €
Personalausweis außerhalb Dienstzeiten zzgl. 13,00 €
Personalausweis vorläufig 10,00 €
Reisepass unter dem 24. Lebensjahr für 6 Jahre 37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr für 10 Jahre 60,00 €
Reisepass vorläufig 26,00 €
Reisepass außerhalb Dienstzeiten unter dem 24. Lebensjahr

ab dem 24. Lebensjahr

75,00 €

120,00 €

vorl. Reisepass außerhalb Dienstzeiten 52,00 €
Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 €
Verlustanzeige Personalausweis / Pass 5,00 €
Wanderkarte 3,00 € – 8,90 €

Steuern

Art Beschreibung Gebühr
Gewerbesteuer Hebesatz 350 %
Grundsteuer A Hebesatz 350 %
Grundsteuer B Hebesatz 420 %
Hundesteuer für Ersthund
für jeden weiteren Hund
Verwaltungsgebühr für Ersatzsteuermarke
Kampfhund / gefährlicher Hund
96,00 €
192,00 €
5,00 €
450,00 €

Ver- / Entsorgungsgebühren

Art Beschreibung Gebühr
Abwassergebühren Schmutzwassergebühr pro m³
Niederschlagswassergebühr pro m² versiegelte Fläche
3,49 €
0,67 €
Frischwassergebühr- Grundgebühr Zähler Qn 2,5 (zzgl. 7% MwSt.), monatlich 8,05 €
Frischwassergebühr- Verbrauchsgebühr Gebühr pro m³ (zzgl. 7% MwSt.) 1,89 €

Kindergartengebühren

Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage des sog. württembergischen Erhebungs-Systems: Dies bedeutet, die Berechnung der Elternbeiträge wird nach einer familienbezogenen Sozialstaffelung durchgeführt, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres Berücksichtigung finden.

Die neuen Monatsbeiträge für das Kindergartenjahr 2023/24 wurden durch die kirchlichen und politischen Entscheidungsgremien auf folgende Beitragssätze festgelegt:

Kleinkindbetreuung in Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 1 Jahr bis unter 3 Jahre
für Familien mit 1 Kind 335,00 €
für Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren 298,00 €
für Familien mit 3 Kindern unter 18 Jahren 234,00 €
für Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 165,00 €
Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten ab 3 Jahren
für Familien mit 1 Kind 183,00 €
für Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren 140,00 €
für Familien mit 3 Kindern unter 18 Jahren 91,00 €
für Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 32,00 €
Ganztagsbetreuung (Elternbeiträge für 47 Std./Woche)
3 Jahre bis Schuleintritt 1 Jahr bis unter 3 Jahre
für Familien mit 1 Kind 329,00 € 523,00 €
für Familien mit 2 Kindern unter 18 Jahren 293,00 € 471,00 €
für Familien mit 3 Kindern unter 18 Jahren 229,00 € 367,00 €
für Familien mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 163,00 € 262,00 €

Hinweis:
Die Betreuungszeiten in der Ganztagesbetreuung wurden flexibilisiert. Die Elternbeiträge werden entsprechend den gewählten Zeitanteilen berechnet.

Die Sätze verstehen sich für 11 Erhebungsmonate im Jahr pro Kind und gelten bis zum 31.08.2024.

Satzungen und Verordnungen

Satzung/Verordnung Aktenzeichen Gültig seit Änderungssatzungen
Abwassersatzung 700.10 rückwirkend ab 01.01.2010 01.10.2010
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung 700.10 01.01.2016 05.11.2015
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung 700.10 01.11.2016 14.10.2016
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung 700.10 01.01.2018 10.11.2017
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung 700.10 01.01.2021 10.12.2020
Satzung zur Änderung der Abwassersatzung 700.10 01.01.2023 17.11.2022
Bestattungsgebührenverzeichnis 752.03 01.01.2022 18.11.2021
Betriebssatzung „Energie Neunkirchen“ 801.002 01.01.2021 10.12.2020
Erschließungsbeitragssatzung 626.20 29.09.2006
Feuerwehrsatzung 131.01 20.10.2022
Friedhofssatzung 752.03 23.04.2010
Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung 752.03 01.01.2022 18.11.2021
Hauptsatzung 020.05 01.01.2021 10.12.2020
Haushaltsplan
Nachtrag – Investitionsmaßnahmen Eigenbetrieb
902.41 rückwirkend zum 01.01.2023
Hebesatzsatzung 963.11 01.01.2005
Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung 963.11 rückwirkend zum 01.01.2017 16.02.2017
Änderungssatzung zur Hebesatzsatzung 963.11 01.01.2022 20.05.2021
Hundesteuersatzung 968.11 01.01.2006
Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung 968.11 01.01.2022 20.05.2021
Polizeiverordnung 100.42 01.10.2005
Satzung über den Schutz von Grünbeständen 364.06 10.06.1994 01.01.2002 / 10.03.2023
Satzung zur Änderung der Satzung über den Schutz von Grünbeständen 364.06 10.03.2023
Streupflichtsatzung 659.041 01.01.1990 01.01.2002
Verwaltungsgebührensatzung 969.20 01.12.2008
Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung 969.20 29.10.2021
Gebührenverzeichnis (Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung) 969.20 29.10.2021

Formularservice

Das Service Portal Baden-Württemberg informiert Sie umfassend in verschiedenen Lebenslagen und bietet vereinzelt Downloads an, damit Anträge direkt am PC ausgefüllt werden können: www.service-bw.de

Jederzeit, schnell, bequem von Zuhause…

Darüber hinaus stellt Ihnen die Gemeinde Neunkirchen hier einige Formulare zur Verfügung, die Sie bequem von zuhause aus oder unterwegs ausfüllen können. Bitte geben Sie die Unterlagen unterschrieben an uns zurück:

  • E-Mail: Post@Neunkirchen-Baden.de
  • Fax: 06262 / 9212-33
  • Briefkasten an der Rathaustreppe
  • Persönlich im Bürgerbüro

Eine Vielzahl von Verwaltungsvorgängen müssen jedoch nach wie vor individuell auf Sie abgestimmt werden oder erfordern Ihre persönliche Anwesenheit und können daher leider nicht online abgewickelt werden.

Bodenrichtwerte

Den aktuellen Bodenrichtwert finden Sie hier