Bürgermeisterwahl 2024

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl
des/der Bürgermeisters/in am 22.09.2024

>>> zum Öffnen der Datei bitte auf das Bild klicken <<<

Zusammenstellung der von den Wahlvorständen
festgestellten Wahlergebnisse

>>> zum Öffnen der Datei bitte auf das Bild klicken <<<

Gesamtschnellmeldung für die Bürgermeisterwahl
am 22.09.2024

Die Gesamtschnellmeldung der Bürgermeisterwahl am 22.09.2024 finden Sie hier

Bürgermeisterwahl 2024 – Allgemeine Informationen:
Am kommenden Sonntag, den 22. September 2024, findet die Bürgermeisterwahl in
Neunkirchen statt. Einziger Kandidat ist der amtierende Bürgermeister Bernhard Knörzer.
Die Wahllokale befinden sich im Bürgersaal des Bürgerhauses Neunkirchen und im
Dorfgemeinschaftshaus Neckarkatzenbach. Sie öffnen um 8.00 Uhr und schließen um 18.00
Uhr. Bitte denken Sie daran, Ihre Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitzubringen!

Den amtlichen Stimmzettel erhalten Sie im Wahllokal. Jeder Wähler kann eine Stimme
abgeben. Da auf dem Wahlzettel nur ein Bewerber aufgeführt ist, gilt auch ein unverändert
abgegebener Stimmzettel (ohne Kennzeichnung) als gültige Stimme. Wer einer anderen
wählbaren Person seine Stimme geben will, kann dies durch Eintrag in der freien Zeile auf
dem Stimmzettel tun. Es muss aber zweifelsfrei erkennbar sein, welche Person gemeint ist.

Nach Wahlschluss um 18.00 Uhr beginnt in den Wahllokalen die Stimmenauszählung. Die
Feststellung des Ergebnisses durch den Gemeindewahlausschuss erfolgt anschließend im
Bürgerhaus. Die öffentliche Bekanntgabe des Wahlergebnisses findet dann in der
Turnhalle der Grundschule statt. Voraussichtlich gegen 19.00 Uhr. Die Bevölkerung ist
hierzu recht herzlich eingeladen.

Hinweis zur Briefwahl: Die Beantragung von Briefwahl ist noch bis zum Freitag, 20.09.2024
um 18.00 Uhr möglich. Das Bürgerbüro ist bis zu diesem Zeitpunkt erreichbar. In Notfällen,
d.h. bei kurzfristiger Erkrankung kann auch am Wahlsonntag noch bis 15.00 Uhr Briefwahl
beantragt werden. Melden Sie sich in diesen besonderen Fällen einfach im Wahllokal.

Allen Wahlhelfern gilt schon vorab der Dank für ihre ehrenamtliche Mitarbeit an der Wahl.

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl
am Wahlsonntag

Die Bekanntgabe des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl findet am Sonntag, 22.09.2024, in der Turnhalle der Grundschule Neunkirchen, voraussichtlich gegen 19.00 Uhr, statt.

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin am 22.9.2024 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 KomWO). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per folgendem Link an: Antrag Briefwahlunterlagen

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.  Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Deutsch Post AG) zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an post@neunkirchen-baden.de, einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wende Sie sich bitte an das Bürgerbüro, Tel. 9212-0.

09.09.2024

08.08.2024

GEMEINDE NEUNKIRCHEN
Neckar-Odenwald-Kreis

Die Stelle des hauptamtlichen

Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Neunkirchen (ca. 1.900 Einwohner) ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers zum 1. Dezember 2024, neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, dem 22. September 2024, eine eventuell notwendig werdende Stichwahl, findet am Sonntag, dem 13. Oktober 2024, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger m/w/d), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und müssen Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) ausgeschlossenen Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach dieser Stellenausschreibung und spätestens am Montag, den 26.08.2024, 18:00 Uhr, schriftlich bei dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen, in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • 10 Unterstützungsunterschriften von im Zeitpunkt der Unterzeichnung wahlberechtigten Personen einzeln auf amtlichen Formblättern (Formblätter werden auf Anforderung des Bewerbers (m/w/d) unter Angabe des Namens und der Hauptwohnung vom Bürgermeisteramt, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen, kostenfrei ausgegeben.

Dies gilt nicht für den amtierenden Bewerber (m/w/d), der sich um eine Wiederwahl bewirbt.

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wahlbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck.
  • eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 GemO vorliegt auf amtlichem Vordruck.
  • Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung auf amtlichem Vordruck abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.

In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Die Bewerbung umfasst im Falle einer notwendig werdenden Stichwahl auch die Teilnahme an der Stichwahl. Eine Rücknahme der Bewerbung nach der ersten Wahl ist nicht möglich (§ 10 a Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes)

Die öffentliche Vorstellung der Bewerber (m/w/d) findet am Donnerstag, 12.09.2024, um 19:00 Uhr, in der Turnhalle der Grundschule Neunkirchen statt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Kommunalwahlen 2024

Gemeinderatswahl 2024

Öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats am 09.06.2024

Europawahl 09.06.2024

Landtagswahl

Volksbegehren