Stromversorgung in Neunkirchen

Stadtwerke Eberbach
Güterbahnhofstraße 4
69412 Eberbach
Tel.: 06271 / 9209-0
Fax: 06271 / 920-72
E-Mail: post@sw-eberbach.de
Website: https://www.stadtwerke-eberbach.de/

Die Stadtwerke Eberbach sind ein Eigenbetrieb der Stadt Eberbach.

Mit den nunmehr 60 Mitarbeitern in den sechs Geschäftsfeldern Stromversorgung, Gasversorgung, Wasserversorgung, Dienste, Verkehrsbetriebe und Bäderbetriebe verstehen sich die Stadtwerke Eberbach als modernes Dienstleistungsunternehmen und zuverlässigen Partner für eine sichere Versorgung mit Energie, Wärme und Wasser.

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 63-00
Hotline: 0800 / 3629-000
E-Mail: kontakt@enbw.com
Website: http://www.enbw.com

EnBW Regional AG
Zentrum Neckar-Franken
Badstr. 80
74072 Heilbronn
Tel.: 07131 / 1234-0
Fax: 07131 / 1234-2700

Die Regionalgesellschaft der EnBW ist für den Zugang zu den unternehmenseigenen Stromverteilnetzen in Baden-Württemberg verantwortlich, sie pflegt Kontakte zu Kommunen und managt die Stadtwerke-Beteiligungen im Land. Zudem übernimmt sie die Funktion des „kommunalen Portals“: Dienstleistungen des gesamten EnBW-Konzerns werden zentral über die Regionalgesellschaft den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg angeboten.

Bezirksstelle Aglasterhausen
Im Oberen Tal 21
74858 Aglasterhausen
Tel.: 06262 / 9237-0
Fax: 06262 / 9237-10

Störungsmeldestelle Stromversorgung / Strom-Entstörungsdienst

Netze BW GmbH
Schelmenwasenstraße 15
70567 Stuttgart
Website: https://www.netze-bw.de/

Allgemeine Servicenummer

  • 0800 3629-900

Störungsnummern:

  • 0800 3629-477 (Strom)
  • 0800 3629-447 (Gas)
  • 0800 3629-497 (Wasser)

Wasserversorgung in Neunkirchen

Mühlbach Wasser
Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach
Hinter dem Schloss 10
74906 Bad Rappenau
Tel.: 07264 / 9176–0
Fax: 07264 / 9176–20
E-Mail: info@mb-wasser.de
Website: www.mb-wasser.de

Seit 01.07.2003 ist die Gemeinde Neunkirchen Mitglied des Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach.

Der Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach (WVG Mühlbach) wurde 1956 durch die Gemeinden Hüffenhardt, Neckarmühlbach und Siegelsbach gegründet und umfasst inzwischen 24 Ortsnetze.

Notfälle

Bei Wasserrohrbrüchen oder anderen Störungen der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach, Bad Rappenau.

Tel.: 07264 / 9176–99

Diese Telefonnummer dient ausschließlich der Meldung von Notfällen in der Wasserversorgung.

Abwasser

Abwasserbeseitigung

Die Gemeinde Neunkirchen bildet gemeinsam mit den Städten Neckarbischofsheim. Bad Rappenau, Sinsheim und Waibstadt sowie den Gemeinden Aglasterhausen, Schwarzach, Helmstadt-Bargen, Hüffenhardt und Obrigheim, den Abwasserzweckverband Schwarzbachtal und betreibt ihre Abwasserbeseitigungsanlage als so genannte „Öffentliche Einrichtung“ selbst. Die Kläranlage des Abwasserzweckverbands steht in der Gemarkung der Stadt Waibstadt im Gewann „In der Au“ vor dem Ortsteil Bernau und an der Grenze zur Stadt Neckarbischofsheim.

Leiter der Kläranlage

Christian May, Tel. 07263 / 9622-0
Geschäftsführung Stadtwerke Sinsheim, Tel. 07261 / 404-304

Verfahrensablauf

Anträge auf Anschluss an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen richten Sie bitte an das Haupt- und Bauamt.

Sollten Ihnen Rohrbrüche oder Störungen im Kanalisationssystem auffallen, geben Sie bitte ebenfalls unserem Haupt- und Bauamt Bescheid.

Abwassergebühren

Die Abwassergebühren werden von den jeweiligen Mitgliedsgemeinden in der jeweiligen Abwassersatzung festgelegt.

gültig ab pro m³ Wasser Niederschlagsgebühr
pro m² versiegelte Fläche
Schmutzwassergebühr
01.01.2023 3,49 € 0,67 €

Abfall

Die Abfallbeseitigung ist ein Umweltproblem, das an uns alle vor große Anforderungen stellt. Ziel der modernen Abfallwirtschaft ist es, Abfall zu vermeiden und unvermeidbare Abfälle zu verwerten. Erst wenn eine Verwertung nicht möglich ist, soll die Beseitigung erfolgen. Der Schutz der Umwelt und die damit verbundene umweltgerechte Entsorgung von Abfällen liegt der Gemeinde Neunkirchen ganz besonders am Herzen.

Sie hat die Abfallentsorgung an die Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald (KWin) abgegeben. Unter folgendem Link erhalten Sie Informationen bzgl. Müllgebühren, Annahmestellen und Entsorgungszeiten:

E-Mail: info@awn-online.de
Website: https://www.awn-online.de/

Abfallkalender

Hier können Sie sich über die Abfalltermine informieren. Der Kalender liegt als PDF-Format vor.

Abfallkalender 2023
Abfallkalender 2024

Mülltonnen

Mülltonnen können Sie direkt auf der AWN-Homepage bestellen.
Mülltonnen-Bestellservice

Gelber Sack / Gelbe Tonne

Bis Ende des Jahres werden die Verpackungen noch in Gelben Säcken abgeholt. Ab 02.01.2020 erfolgt die Leerung der gelben Tonnen.

Weitere Informationen zu den gelben Tonnen erhalten Sie hier:

www.awn-online.de

Restmüllsäcke

Restmüllsäcke bekommen Sie ebenfalls im Rathaus. Die Säcke haben 50 Liter Inhalt undkönnen ganz einfach bei der nächsten Abfuhr mit bereitgestellt werden.

Bio-Energie-Tonne

Abfuhrprobleme

Fehler entstehen bekanntlich nur dort, wo gearbeitet wird… Sie haben Ihre Abfälle richtig sortiert und rechtzeitig am Straßenrand bereitgestellt und trotzdem „keine Abfuhr erhalten“? Wenden Sie sich einfach an den Kundenservice der AWN.

Tel.: 06281 / 906-13

Grüngutentsorgung

Abgabestelle: Grüngutplatz Moorenäcker, Neckartraße L633 (zwischen Neunkirchen und Neckarkatzenbach)

Öffnungszeiten des Grüngutplatzes Neunkirchen

Sommeröffnungszeiten
(i. d. R. Mitte April – Mitte Oktober*)

Montag 17:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 17:00 Uhr – 19:00 Uhr
Samstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr


Winteröffnungszeiten
(i. d. R. Mitte Oktober – Mitte April*)

Montag geschlossen
Mittwoch 16:00 Uhr – 17:00 Uhr
Samstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
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*Die genauen Angaben können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Nutzungsregelungen

Die Nutzung des Grüngutplatzes ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Neunkirchen gestattet. Abgegeben werden darf nur Grüngut, das aus der Gemeinde stammt.

Angeliefert werden dürfen ausschließlich folgende, getrennte Grüngutabfälle:

  • Baum-, Strauch- und Heckenschnitt (Bündelung nur mit zersetzbarem Garn, keinesfalls mit Draht oder Kunststoff)
  • Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub

Die Anlieferung von belastetem Grüngut, Treibsel, Wurzelstöcken, Stammholz, Bauholz, Kompostgut, Altholz, behandeltes Holz jeglicher Art, Sperrmöbel und sonstigen Abfällen ist verboten.

Bei der Anlieferung und Lagerung ist eine strikte Trennung zwischen

  • Baumschnitt-, Strauch- und Heckenschnitt auf der einen und
  • Rasenschnitt, Gartenabfälle und Laub auf der anderen Seite vorzunehmen.

Betreuungspersonal des landwirtschaftlichen Maschinenrings als Betreiber des Platzes ist vor Ort und achtet auf eine geregelte Abgabe.