Grundsteuerreform
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Amtliche Bekanntmachung
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Der Gemeinsame Gutachterausschuss NOK hat gemäß § 196 Baugesetzbuch in Verbindung mit den §§ 15, 38 Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die Gemarkungen des Neckar-Odenwald-Kreises ermittelt und in der Sitzung vom 09.05.2022 beschlossen.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind auf der Internetseite BORIS-BW (gutachterausschuesse-bw.de) veröffentlicht und sind kostenfrei gemäß den Nutzungsbedingungen einsehbar. Dort kann nach Eingabe von Ort und Straße oder Gemarkung und Flurstücks-Nummer ein Kartenausschnitt mit beschreibenden Informationen sowie der Bodenrichtwert abgerufen werden.
Schriftliche, gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskünfte wären per Fax unter 06261 82-349, per E-Mail an gutachterausschuss@mosbach.de oder schriftlich unter der Anschrift Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss NOK, Hauptstraße 46, 74821 Mosbach zu beantragen.
Wichtige Hinweise zur neuen Grundsteuer ab 2025
Die Grundsteuer wird künftig neu berechnet. In Kürze können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, bis 31.10.2022 eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Abgabe dieser Erklärung zu unterstützen, stellt die Finanzverwaltung zahlreiche Hinweise und Hilfen bereit. Auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de stehen weitere Informationen und erforderliche Daten zur Verfügung. Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann ab dem 1. Juli 2022 auf dieser landesweiten Informationsseite kostenfrei abgerufen werden.
Mosbach, den 09.06.2022 Vorsitzender des Gutachterausschusses
Hinweis:
Bei Rückfragen zur Grundsteuerreform können Sie beim zuständigen Finanzamt Auskunft erhalten. Tel.: 06261/807-0
Bei Fragen zur Ermittlung der Bodenrichtwerte ist der Gutachterausschuss des Neckar-Odenwald-Kreises zuständig. Tel.: 06261/82-340