| Aktuelles |
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11. Januar 2012
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Informationen Ihrer Gemeindeverwaltung zur Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr - Bürgerinformationsveranstaltung am 2. Februar 2012 - Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vor etwa zwei Jahren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ein Urteil gefällt, nach dem alle Gemeinden im Land verpflichtet sind, die Kosten der Abwasserbeseitigung rückwirkend zum 01.01.2010 getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen. In der Gemeinderatssitzung am 22.07.2010 wurden der Grundsatzbeschluss gefasst und der künftige Gebührenmaßstab sowie die Ermittlungsmethode für die Grundlagenerhebung festgelegt.
Während die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung auch künftig nach dem Frischwasserverbrauch ermittelt werden, ist für die Verteilung der Kosten für die Regenwasserbeseitigung die befestigte und an das öffentliche Kanalnetz angeschlossene Fläche maßgebend. Der unterschiedliche Versiegelungsgrad eines Grundstücks wird dabei mittels sogenannter Versiegelungsfaktoren berücksichtigt. Bei der Gesplitteten Abwassergebühr handelt es sich um keine zusätzliche Gebühr. Die Gemeinde erzielt also keine Mehreinnahmen. Es wird lediglich der Aufwand für die Abwasserbeseitigung nach einem neuen Maßstab verteilt. Damit wird eine höhere Gebührengerechtigkeit erzielt und ein umweltbewusster Umgang mit Wasser und Boden wird belohnt. Ende 2010 wurde das Vermessungsbüro und Geoinformationszentrum Schwing & Dr. Neureither, Mosbach, mit den Dienstleistungen zur Einführung der „Gesplitteten Abwassergebühr“ beauftragt. Im Zuge dessen wurde im März 2011 eine Luftbildbefliegung mit anschließender Erstellung einer Kartierung der überbauten und befestigten Flächen des Gemeindegebietes durchgeführt. Diese Grundlagen geben nicht in allen Fällen Auskunft über die Beschaffenheit der Fläche. Den Luftbildern ist ferner nicht zu entnehmen, ob Zisternen vorhanden sind und welches Fassungsvermögen diese haben. Zur endgültigen Feststellung der abflusswirksamen Flächen benötigen wir daher Ihre Mithilfe und Mitwirkung. Am Donnerstag, den 02.02.2012 findet um 19.00 Uhr in derTurnhalle der Grundschule Neunkirchen eine Bürgerinformationsveranstaltung statt. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. An diesem Abend erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema Einführung der Gesplitteten Abwassergebühr. Vertreter des Fachbüros sowie der Gemeindeverwaltung informieren ausführlich über die rechtlichen Verpflichtungen und Hintergründe zur Einführung sowie den notwendigen Verfahrensablauf. Sollten Sie an diesem Termin verhindert sein, können Sie auch eine der Informationsveranstaltungen in den Nachbargemeinden (Aglasterhausen am 07.02.2012 bzw. Schwarzach am 01.02.2012) besuchen.
Im Laufe des Februars 2012 erhalten alle Grundstücks- bzw. Hauseigentümer einen Erhebungsbogen sowie ein ausführliches Informationsblatt zur Gesplitteten Abwassergebühr. Bitte lesen Sie diese Unterlagen sorgfältig durch. Sie haben die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen an den von uns ermittelten Flächen zu vermerken. Falls alle Angaben richtig sind, müssen keine Änderungen vorgenommen werden. Bitte unterschreiben Sie den originalen oder ggf. korrigierten Erhebungsbogen zur Bestätigung der Richtigkeit und geben Sie diesen spätestens vier Wochen nach Erhalt der Unterlagenan die Gemeindeverwaltung zurück.
Für individuelle Beratungsgespräche bieten wir nach dem Versenden der Erhebungsbögen Bürgersprechstunden an. Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung werden Ihnen bei Fragen ausführlich Rede und Antwort stehen. Gerne können Sie telefonisch einen Termin vereinbaren. Für weitere Fragen zum Thema "Gesplittete Abwassergebühr" stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Rechnungsamts während der üblichen Sprechzeiten unter den Telefonnummern 06262/9212-23 und 9212-20 sowie per E-Mail judith.kuhn@neunkirchen-baden.de und melanie.rudolf@neunkirchen-baden.de gerne zur Verfügung. |
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| Nachrichten | 24. November 2011 | Bürgerservice | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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