Nahwärmekonzeption – Informationsveranstaltung zu den geänderten Rahmenbedingungen

Am Mittwochabend, 14. Dezember 2022 konnte Hauptamtsleiter Ralf Lenz in Vertretung von Bürgermeister Knörzer zahlreiche interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer in der Turnhalle der Grundschule begrüßen. Ebenso hieß er die Herren Patrick Schweizer, Christian Bach und Tobias Banzhaf vom Planungsbüro der IBS Ingenieurgesellschaft mbH, sowie Karsten Thiel von der UEA Karlsruhe und Uwe Ristl von der EAN NOK willkommen.

Ziel der Informationsveranstaltung war es, die geänderten Ramenbedingungen des Modellprojektes vorzustellen. Welche technischen Veränderungen wird es geben? In welcher Höhe belaufen sich nun die Kostensteigerungen? Wie sieht der weitere Zeitplan des Projektes nun aus?

Die ursprüngliche Investition des Projektes belief sich auf 7,8 Mio. € und erhöht sich aufgrund enormer Kostensteigerungen (45 %) um weitere 3,5 Mio € auf nun insgesamt 11,3 Mio €. Diese Summe wäre ohne eine Erhöhung des Fördervolumens durch den Bund und der Projektträgerin ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) nicht tragbar gewesen.

Die Erhöhung des Fördervolumens wurde der Gemeinde Neunkirchen durch den Bund und der Projektträgerin ZUG (Zukunft-Umwelt-Gesellschaft) vor kurzem bereits zugesagt.

Doch auch auf die Kunden werden Mehrkosten zukommen. Die Anschlusskosten verdoppeln sich auf 16.600 Euro, wovon man allerdings durch die BEG-Förderung bis zu 45 % zurückbekommen kann. Der Grundpreis steigt auf 527 Euro (brutto) und der Arbeitspreis von 9,5 auf 12,5 Cent pro KWh.

Patrick Schweizer vom Generalplaner IBS Ingenieurgesellschaft mbH sowie die beiden Energieberater Karsten Thiel (UEA Karlsruhe) und Uwe Ristl (EAN NOK) erläuterten darüber hinaus die Optimierung des Gesamtsystems durch einen Wechsel von der zunächst geplanten Freiflächen-Solarthermieanlage zu einer großflächigen Freiflächen-Photovoltaikanlage (500 kWp) in Kombination mit einer großen Wärmepumpe. Dadurch ergeben sich Vorteile wie z. B. optimierte Laufzeiten auch durch einen größeren Wärmespeicher. Die Befeuerung des Heizkessels durch Hackschnitzel kann vom Mitte Mai bis Ende September vollständig abgeschaltet werden.

Wichtige Informationen zur BEG-Förderung:

Verlängerung der Förderanträge:

Der Bewilligungszeitraum der BEG-Förderung beträgt 24 Monate. Bitte achten Sie darauf, diese rechtzeitig vor Ablauf um weitere 24 Monate zu verlängern. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich.

Förderfähige Kosten:

Durch die Erhöhung der Anschlusskosten kann es passieren, dass diese nun die in Ihrem ursprünglichen BEG-Antrag angegebenen Kosten übersteigen. Die Gemeinde hat hierzu mit der BAFA bereits Kontakt aufgenommen, allerdings zeichnet sich ab, dass es voraussichtlich nicht möglich ist, die förderfähigen Kosten nachträglich zu erhöhen.

Sollte diese Situation bei Ihnen der Fall sein, bitten wir Sie sich umgehend bei uns zu melden.

Die Präsentationen der Informationsveranstaltung finden Sie hier:

thumbnail of Präsentation IBS -Infoveranstaltung_Neunkirchen_14.12.2022

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thumbnail of Praesentation UEA KA_Infoveranstaltung_14.12.2022

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Haben Sie Fragen?

Gerne können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Bürgermeister Bernhard Knörzer
E-Mail: Bernhard.Knoerzer@neunkirchen-baden.de
Telefon: 06262/9212-22

Ralf Lenz
E-Mail: Ralf.Lenz@neunkirchen-baden.de
Telefon: 06262/9212-14