An vielen Stellen in der Gemeinde wachsen Hecken, Sträucher und Bäume in den Gehwegbereich oder Straßenbereich hinein. Oftmals können die Gehwege in ihrer ursprünglichen Breite nicht genutzt werden.

Fußgänger, insbesondere Kleinkinder, ältere Personen oder Personen mit Kinderwagen, sind dann gezwungen auf die Straße auszuweichen. Dies kann unter Umständen zu gefährlichen Situationen führen.

 

 

Gleichermaßen hat der fließende Verkehr, insbesondere Lastkraftwagen ein Anrecht darauf, nicht durch in die Straße hineinragendes Astwerk, behindert zu werden.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer ihre Hecken, Sträucher und Bäume an Gehwegen, Straßen und Feldwegen, zurückzuschneiden. Bei Bäumen ist insbesondere das Lichtraumprofil zu beachten: 4,50 m über Straßen, 2,50 m über Gehwegen.

Ebenfalls ein Dauerthema ist das Sauberhalten von innerörtlichen Grundstücken. Hier werden die Grundstückseigentümer ebenfalls gebeten, die Grundstücke regelmäßig so zu pflegen, dass angrenzende Grundstücke, u.a. durch Samenflug oder Wildwuchs, nicht beeinträchtigt werden.

Die Verwaltung bittet die notwendigen Rückschnittarbeiten noch rechtzeitig außerhalb der Vegetationszeit durchzuführen. Ab dem 01.03 sind Rodungsarbeiten und Rückschnitte nicht mehr bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.