Resolution der Gemeinde Neunkirchen
zur Unterbringung von Geflüchteten
im ehemaligen AWO-Freizeitheim Neunkirchen

Mit Pressemitteilung in der Rhein-Neckar-Zeitung vom 21.02.2024 hat der Landkreis Neckar-Odenwald öffentlich mitgeteilt, das neu erworbene Anwesen Schönblick 1, in 74867 Neunkirchen (ehemaliges AWO-Freizeitheim) als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete nutzen zu wollen. Dies soll in enger Abstimmung mit der Gemeinde erfolgt sein.

Auf Nachfrage wurde die Gemeindeverwaltung darüber informiert, dass hier voraussichtlich eine Belegung mit bis zu 35 männlichen Einzelpersonen geplant sei.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen, die Gemeindeverwaltung und alle weiteren Unterzeichnenden wenden sich mit Nachdruck gegen dieses geplante Vorhaben.

Gründe hierfür sind:

  1. Die Gemeinde Neunkirchen ist seit Anbeginn der Flüchtlingskrise im Jahre 2015 stets ihren Aufnahmeverpflichtungen und darüber hinaus nachgekommen. Als Nachweis sind die diversen monatlichen Unterbringungslisten der Kreiskommunen (Quotenerfüllung) angeführt.
  2. Die Gemeinde Neunkirchen hat seit mehreren Monaten 2 Wohnungen für insgesamt 12 Personen zur Anschlussunterbringung dem Neckar-Odenwald-Kreis (NOK) angeboten. Leider war es dem NOK nicht möglich, eine zeitnahe Belegung zu veranlassen und somit in bestehenden Gemeinschaftsunterkünfte (GU) die dringend notwendigen Nachbelegungskapazitäten zu schaffen und gegebenenfalls auf die Ausweisung weiterer GU´s zu verzichten.
  3. Mit der Einrichtung einer GU in Neunkirchen mit 35 Plätzen würde die Gemeinde im Kreisvergleich überproportional geflüchtete Menschen aufnehmen.
  4. Bei der Auswahl des Objektes „AWO-Freizeitheim“ fand nach unserer Einschätzung keine Berücksichtigung des aktuellen Wohnumfeldes und des dort seit Jahrzehnten etablierten „Ponyhofes“ der Familie Dinkel statt. Der Reiterhof ist alleinige Lebensgrundlage von Frau Dinkel. Das Angebot beinhaltet neben Reitunterricht auch Reiterferien, vor allem in den gängigen Schulferien und an Wochenenden. Hierbei sind Kinder und Jugendliche, überwiegend Mädchen im Alter von 8 – 15 Jahren, ohne elterliche Begleitung auf dem an die geplante GU angrenzenden Grundstück zugegen. Allein die Veröffentlichung in der RNZ führte bereits zu mehreren besorgten Nachfragen von Eltern. Als weitere Konsequenz ist die Absage von gebuchten Angeboten zu befürchten bis hin zum Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage.
  5. Von einer Einbindung und Information der Gemeinde Neunkirchen seitens des Landratsamtes kann unseres Erachtens nicht die Rede sein. Eine Optimierung der Kommunikation ist dringend geboten.
  6. Die Gemeinde Neunkirchen ist sich ihrer Verpflichtung bewusst und bietet aktiv intensive Abstimmungsgespräche an. Allerdings ist eine ausreichende Kompromissbereitschaft des NOK Voraussetzung für einen sinnvollen Lösungsansatz, wie z.B. eine deutliche Reduzierung der untergebrachten Personen und schwerpunktmäßig eine Berücksichtigung von Familien oder Frauen mit Kindern.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Gemeinde Neunkirchen an den Neckar-Odenwald-Kreis bei der Einrichtung einer GU im ehemaligen AWO-Freizeitheim, Schönblick 1 in 74867 Neunkirchen mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der genannten Gründe zu handeln.

Neunkirchen, 22.02.2024

Die Resolution liegt im Bürgerbüro zur Unterschrift aus.