Jahres-ABC 2022 – Teil 4

S – Schenkung Hubertuskapelle

Im Jahre 1991 starb viel zu früh, der weit über die Region hinaus bekannte Reinhold Stief. Er war lange Jahre Dirigent unseres Sängerbundes und dies sehr erfolgreich. Viele Sängerwettbewerbe konnten unter seiner Leitung durch den Chor gewonnen werden.

Unvergessen sind auch die legendären Minneburgfeste, die Reinhold Stief zusammen mit seinen vielen Mitstreitern ausgerichtet hat. Diese Feste waren auch die Verbindung zu seiner zweiten Leidenschaft- der Jagd und der Jagdmusik. Er machte das Jagdhornblasen mit Fürst-Pless-Horn und dem Parforcehorn in Deutschland wieder bekannt, schrieb Noten um, komponierte eigene Stücke und brachte etliche Handbücher der Jagdmusik heraus.

Viele Jahrzehnte war er darüber hinaus als Chorleiter der Kurpfälzer Jagdhornbläser Heidelberg, als Chorleiter verschiedener Chöre, als Landesobmann und als Initiator von Bundeswettbewerben im Jagdhornblasen tätig und bundesweit höchst anerkannt.

Im Jahre 2002, über 10 Jahre nach seinem Tode errichtete seine Witwe Sigrid Stief, zusammen mit vielen Unterstützern und Weggefährten zu seinen Ehren die Hubertuskapelle am Leidenharterhof.

Diese Kapelle ging nun als Schenkung an die Gemeinde Neunkirchen über. Wir alle wissen um die Verdienste von Reinhold Stief um den Chorgesang und die Jagdmusik in der Region und weit darüber hinaus. Ich bedanke mich in Namen der Gemeinde Neunkirchen für diese nicht alltägliche Schenkung. Mit der Kapelle werden wir die Erinnerung an Reinhold Stief wachhalten.

T – Toni Glasfaser

Nach der erfolgreichen Vermarktungsphase und den ersten symbolischen Spatenstichen sind vielerorts im Neckar-Odenwald-Kreis die ersten Baumaßnahmen für eine kreisweite Glasfaserverlegung in jedes Gebäude, angelaufen. In Neunkirchen werden diese Verlegungsarbeiten in enger Abstimmung mit dem Bau des Nahwärmenetzes stattfinden, um die vielfältigen Synergien, welche sich gerade auch bei den Hausanschlüssen ergeben, auszuschöpfen.

Mit dem Beginn der Fachplanung wird die Mitverlegung von Glasfaserleitungen beim Bau des Wärmenetzes mit abgestimmt und bei den Arbeitsausführungen überall dort vollzogen, wo es technisch möglich ist und es die genannten Synergien gibt. Dies wird sicherlich nicht überall der Fall sein können und ist natürlich auch abhängig von der vorvertraglichen Bindung der Gebäudeeigentümer.

Nach heutigem Kenntnisstand gehe ich davon aus, dass spätestens mit der Fertigstellung der Wärmeversorgung auch die Glasfaseranschlüsse betriebsbereit sein werden, dies ist auf Ende 2024 eingeplant.

Der 4. und auch der 5. Bauabschnitt im Langenwald verfügt bereits jetzt schon über die zukunftsweisende Technik. Diese Anschlüsse wurden durch die Telekom verlegt und stehen den Bauherren sofort zur Verfügung.

Im Ortsteil Neckarkatzenbach wird die Verlegung der Glasfaserkabel voraussichtlich in Laufe des Jahres 2022 erfolgen, im Neubaugebiet Vorderer Grund II erfolgt die Verlegung mit der Bauausführung des Stichweges.

U- Umstrukturierung / Gutachterausschuss / Grundsteuer

Die Aufgaben der bisherigen Gutachterausschüsse der Gemeinden im Neckar-Odenwald-Kreis wurden im letzten Jahr auf den gemeinsamen Gutachterausschuss Neckar-Odenwald mit Sitz der Geschäftsstelle in Mosbach übertragen. Mitglied in diesen neu gebildeten und mit fachkundiger Expertise besetzten Ausschüssen sind alle 27 Landkreisgemeinden und -städte.

Bisher war es in Baden-Württemberg üblich, die Aufgaben eines solchen Ausschusses bei den Gemeinden anzugliedern. Dies hatte zur Folge, dass es in Baden-Württemberg über 900, oft ehrenamtlich agierende Gutachterausschüsse gab, welche häufig nicht ausreichend viele Fälle zu bearbeiten hatten und so eine gewisse Arbeitsroutine oftmals nicht möglich war.

Diese Arbeitsroutine, verbunden mit einer Mindestanzahl von Fällen im Jahr wird vom Gesetzgeber eingefordert, gerade auch im Hinblick auf wichtige Aufgaben der Gutachterausschüsse wie das Führen der Kaufpreissammlungen und Wertermittlungen bzw. Erstellen von Gutachten.

Bei der in den nächsten Jahren umzusetzenden Grundsteuerreform des Gesetzgebers sind aber gerade diese Parameter von größter Bedeutung, insbesondere für die künftigen Grundsteuerbescheide und bedürfen einer entsprechenden Aufarbeitung.

Auch aus dieser Sicht war die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses  eine wichtige und richtige Entscheidung, die in der kommenden Zeit dazu führen wird, dass die Grundsteuererhebung für  jedes Anwesens durch die Finanzbehörden in enger Abstimmung mit den Kommunen und dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Neckar-Odenwald auch gesetzeskonform stattfinden kann. Ich möchte in diesen Zusammenhang auf die Beilage zu den vor kurzem ergangenen Grundsteuerbescheiden 2022 verweisen. Dort  sind die geplanten Abläufe genau erklärt.

V – Versorgung / Nahversorgung / Lebensmittelpunkt eines Dorfes

Für die Versorgung der Bürger*innen einer Gemeinde sind verschiedene Infrastrukturen wichtig. Neben einer Einkaufsmöglichkeit von Lebensmitteln und Dingen für den täglichen Bedarf sind aber auch täglich notwendige Dienstleistungen in sozialen als auch medizinischen Bereichen wie auch unsere Gaststätten von zentraler Bedeutung.

Dabei ist es ebenfalls wichtig, dass diese Einrichtungen entweder fußläufig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Durch die individuelle Mobilität, die den allermeisten von uns zur Verfügung steht, erkennen wir oft nicht, dass es auch Menschen unter uns gibt, für die eine ortsnahe Grundversorgung von entscheidender Bedeutung ist.

Gerade im Sinne dieser Menschen, aber auch aus Überlegungen des Klima- und Umweltschutzes und im Sinne der Attraktivität eines Ortes bin ich der Meinung, dass wir auf unsere dörfliche Infrastruktur durchaus mehr Rücksicht nehmen sollten. Sehr häufig treffen wir Entscheidungen dagegen und machen uns keine Gedanken, welche Auswirkungen unser Handeln hat bzw. haben könnte. Erst wenn wir solche Einrichtungen verloren haben, erkennen wir deren wahren Nutzen. Ich möchte Sie mit diesen Sätzen bitten, nutzen Sie so gut Sie es persönlich können, unsere örtlichen Einkaufsmöglichkeiten, Gaststätten und die weiteren anderen Angebote. Nur so tragen wir alle zum Erhalt dieser auch langfristig bei.

Tun wir es, bevor es vielleicht zu spät ist.

W – Windkraft

Das Thema Windkraft beschäftigte die Verwaltung und das Gemeinderatsgremium in den letzten Jahren des Öfteren. Gemeinsam mit der Stadt Eberbach und der Gemeinde Schönbrunn hatte sich der Gemeindeverwaltungsverband Kleiner Odenwald  bereits im Jahre 2014 dafür ausgesprochen, auf der Gemarkung Eberbach am Hebert der Windkraft eine Entwicklungszone einzuräumen. Über diese Planung wird nun die Bevölkerung der Stadt Eberbach bei einem Bürgerentscheid am 4. April 2022 entscheiden dürfen.

Nach jetzigem Planungsstand könnte bei einer Befürwortung auf städtischen und landeseigenen Waldflächen mehrere Windkraftanlagen gebaut werden. Das durch die Stadt Eberbach durchgeführte Interessensbekundungsverfahren hatte zum Ziel, den Wert der Standorte für mögliche Investoren zu erfahren, aber auch die Möglichkeit von Bürgerbeteiligungen an solchen Anlagen auszuloten.

Mit dem Ergebnis des Bürgerentscheides und den Gemeinderatsbeschlüssen der Stadt Eberbach wird sich nach den 4. April 2022 nun zeigen, ob eine Weiterführung des umfangreichen Planungsprozesses, bis hin zur Ausführung, möglich ist.

Der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen wird sich ebenfalls diesem Thema in Frühjahr dieses Jahres annehmen und bei einer Exkursion weitere Informationen und Eindrücke sammeln. Grundsätzlich sind auch auf den Neunkirchner und Neckarkatzenbacher Gemarkungen Potenziale für Windkraftanlagen wie auch für Großflächenphotovoltaikanlagen vorhanden.

Nach der Kurswende von Bundes- und Landespolitik sollten wir uns auch vor Ort Gedanken machen, wie wir als Bürger*innen zu diesem Thema stehen. Dabei ist es mir wichtig, dass die Argumente „Pro“ und „Contra“ sauber und sachlich diskutiert und gegeneinander abgewogen werden können. Dieses sicherlich nicht einfache Thema wird, die Zustimmung des Gemeinderates vorausgesetzt, Thema einer Bürgerinformationsveranstaltung in diesem Jahr sein.

Z – Zukunft

Im Jahre 2021 war es uns möglich an der nachhaltigen Entwicklung unser l(i)ebenswerten Gemeinde Neunkirchen entscheidende Impulse zu setzen.

Das Jahr 2021 brachte, wie zu vermuten war, im 2. Jahr in Folge, Herausforderungen in der Pandemiebewältigung und somit außergewöhnlichen Aufgabenstellungen mit sich.

Diese konnten in einem engen Schulterschluss aller Beteiligten, in der Verwaltung und im Bauhof, den Kindergärten und der Schule, in den Vereinen, Einrichtungen und Kirchen gut und routiniert gemeistert werden.

Dies empfinde ich als eine tolle Leistung der Dorfgemeinschaft, auf die ich auch sehr stolz bin. Neben der Pandemie als wiederum bestimmendes Thema, konnten aber auch andere zukunftsweisende Themen wie das Modellprojekt Nahwärme, die Digitalisierung unserer Grundschule, der Hochwasserschutz und die Renaturierung der Krebsbach sowie die Baugebietserschließung engagiert vorangebracht werden.

An Ende des Jahres können wir bei vielen Themen und Aufgabenbereichen, durchaus Erfolge verbuchen, die es uns erlauben doch optimistisch in die Zukunft zu blicken. Andere Themen müssen wiederum neu diskutiert und erörtert werden, um gemeinsam nachhaltige und zukunftsfähige Lösungsansätze hervorzubringen. Auch wird uns das neue Jahr vor Fragen stellen, deren Antworten wir noch nicht kennen und es geht auch darum an Visionen für die Zukunft zu arbeiten.

Im Jahr 2022 gilt es nun darum zielgerichtet weiterzuarbeiten und gemeinsam mit Ihnen, meine werten Bürger*innen, dem Gemeinderat und unseren Mitarbeiter*innen einen zufriedenen, erfolgreichen und vor allem gesunden Jahresablauf zu gestalten.

Die Bewältigung der Corona-Pandemie und die Rückkehr, zumindest ein Stück weit, zur Normalität, wäre mein Wunsch. Dass traditionelle Feste, wie die Kerwe oder Vereinsfeste, wieder das Leben der Dorfgemeinschaft bereichern können.

Ich freue mich darauf.

Ihr

Bernhard Knörzer, Bürgermeister