Neunkirchner Jahres-ABC 2022 – Teil 2

G – Grundschule, Umsetzung Medienentwicklungsplan

Das G im Alphabet steht in diesem Jahr für unsere Grundschule. Hier galt es mit den Mitteln des Digitalpaktes des Bundes und diverser Fördermöglichkeiten des Landes weiter an der Zukunftsfähigkeit der – gemessen an der Schülerzahl – kleinen Grundschule zu arbeiten.

Mit der Anschaffung von digitalen Tafeln für alle Klassenräume unserer Grundschule und der Beschaffung von Laptops für das Lehrerkollegium konnte das Projekt „Digitalisierung“ und somit die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes für die Grundschule Neunkirchen erfolgreich abgeschlossen werden.

Mit dieser Ausstattung ist es nun möglich den Schüler*innen eine ausreichende Medienkompetenz mit auf ihren zukünftigen Lebensweg zu geben. Dabei ist es mir und der Lehrerschaft ein wichtiges Anliegen, dass den Kindern auch die Grenzen, die Risiken, aber auch die Vorzüge dieser neuen digitalen Welt aufgezeigt werden, ohne dabei die analogen Werte zu vernachlässigen.

H – Haushaltkonsolidierung

 

Das H steht in diesem Jahr für die Haushaltskonsolidierung der Gemeinde Neunkirchen. Mit der Einführung des neuen Kassen- und Haushaltsrechts im Jahre 2020 und der damit einhergehenden doppischen Buchführung, hat die Rücklagenbildung für die Refinanzierung von Anschaffungen oder für die Sanierung von Bauwerken eine andere Bedeutung bekommen. Um der sogenannten Generationenverpflichtung auch entsprechend Rechnung zu tragen, sind die Kommunen in Baden-Württemberg aufgefordert ihre eigenen Einnahmemöglichkeiten entsprechend auszunutzen.

Dieser nicht einfachen Aufgabe hat sich der Gemeinderat der Gemeinde Neunkirchen in Zuge der Haushaltsplanberatungen 2021 angenommen und alle Einnahmequellen und „Gemeindesteuern“ auf den Prüfstand gestellt.

Um hier in Zukunft einen möglichst ausgeglichen Gemeindehaushalt dem Kommunalamt des Neckar-Odenwald-Kreis vorlegen zu können, mussten an etlichen Stellen die Belastungen für den Bürger erhöht werden. Diese Vorgehensweise war leider alternativlos, da auch auf der Ausgabenseite die Kostenbelastungen auch für eine Kommune nicht geringer geworden sind bzw. werden.

I – Impftermine

I oder Impftermine. Die Gemeinde Neunkirchen konnte bereits 3 Impftermine der Bevölkerung anbieten und so einen kleinen, aber nicht weniger wichtigen, Anteil zur Grundimmunisierung der Bevölkerung beitragen.

Die im Bürgerhaus durchgeführten Veranstaltungen waren durch die Verwaltung organisiert und von mobilen Impfteams des NOK oder der SLK-Kliniken Heilbronn durchgeführt worden. Herzlichen Dank gilt hierbei etlichen Ehrenamtlichen aus Verwaltung, Feuerwehr und DRK Ortsverband Neunkirchen, die bei der Organisation und Durchführung sowie bei der Bewirtung der Impflinge wertvolle Arbeit leisteten.

In Summe konnten bei den 3 durchgeführten Impfterminen fast 200 Impfdosen verabreicht werden. Am 25. Januar 2022 wird eine weitere Impfaktion stattfinden. Hierbei besteht die Möglichkeit weiteren 100 Personen die Erst-,  Zweit- oder die Boosterimpfung zu verabreichen. Nutzen Sie diese Möglichkeit.

J – Jugendtreff oder Wunderbar-Wanderbar

Das J steht in diesem Jahr für die vielen Aktivitäten des Kinder- und Jugendtreffs. Nachdem auch im Jahre 2021 keine nennenswerten Aktionen im Kindertreff im ev. Gemeindehaus möglich waren, verlegte das engagierte Team seine Tätigkeiten kurzerhand ins Freie.

Bereits im Jahre 2020 half diese Überlegung mit, den Kindern und ihrem Familien zumindest ein wenig Abwechslung in eine oft von Homeschooling und wenig Kontakten geprägten Alltag zu bringen. Im letzten Jahr wurden Ortsrundgänge, Dorfrallye u. a. veranstaltet und kamen bei den Kindern sehr gut an.

2021 sollte nun der Aktionsradius deutlich vergrößert werden und der Zielgruppe mit Familie eine Aufgabenstellung angeboten werden. Das Format „Wunderbar-Wanderbar“ war geboren.

In einer beispielhaften Zusammenarbeit von Odenwaldklub, Heimat- und Museumsverein, dem Bildungswerk, dem Jugendreferat des Neckar-Odenwald-Kreises und dem Team des Kinder- und Jugendtreffs wurden im vergangenen Jahr eine Familienwanderung „Rund um Neunkirchen“ kindgerecht und mit viel Liebe zum Detail gestaltet und veröffentlicht.

Im Jahre 2022 sollen weitere Wanderrouten zur Stolzeneck, zur Minneburg und rund um Neckarkatzenbach folgen.

Diese enorme Leistung des überaus engagierten Teams mit viel Einfallsreichtum, Ideen, Gedanken und Hintergrundwissen über Natur, Kultur und Historie zeigt, wie wertvoll, fruchtbar und wichtig auch für zukünftige Generationen eine solche Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren sein kann. Für diesen überaus gelungenen Einsatz für unsere Kinder und Familien bedanke ich mich im Namen der Gemeinde Neunkirchen recht herzlich und wünsche eine rege Nutzung des beispielhaften Freizeitangebots.

K – Kindergärten, 2. Kleinkindgruppe, Waldkindergarten

Kommen wir zum K oder unseren Kindergärten. Mit der Fortschreibung unseres Kindergartenbedarfsplanes Ende 2020, zeichnete sich erfreulicherweise eine Verstetigung der Kinderzahlen in unserer Gemeinde ab. Diese positive Entwicklung führt aber auch dazu, dass von Seiten der Gemeinde und der Träger der Kindergärten (unseren beiden Kirchengemeinden) ein stetiger Abgleich an angebotenen und nachgefragten Betreuungsplätzen vorgenommen werden muss, um die politischen Vorgaben auch entsprechend erfüllen zu können.

Aber nicht nur die schiere Anzahl an Betreuungsplätzen, auch das eigentliche Betreuungsangebot bedarf einer stetigen Neuausrichtung, um den Bedürfnissen der Elternschaft gerecht werden zu können.

Ich darf feststellen, dieser nicht immer einfachen Aufgabe, kommt man seitens der engagierten Einrichtungsleitungen und der Trägerschaft uneingeschränkt nach. Hierfür gilt es heute auch einmal Danke zu sagen.

So ist es in einem gemeinsamen Miteinander gelungen, binnen eines relativ kleinen Zeitfenster eine 2. Kleinkindgruppe im ev. Gemeindehaus zu installieren. Hierbei ist die Weitsicht der ev. Kirchengemeinde hervorzuheben, welche mit dieser Entscheidung auf bisher genutzte Räumlichkeiten in ev. Gemeindehaus verzichten wird und stattdessen ihre Veranstaltungen in das Bürgerhaus verlagert. Diese Entscheidung ist für mich aber auch ein nachhaltiges Handeln, es macht weder ökonomisch noch ökologisch Sinn, ein Gebäude zu errichten und dieses dann die meiste Zeit ungenutzt zu verwalten.

Durch die Aufteilung der Gruppenräume im kath. Kindergarten konnten dort die Betreuungsplätze um weitere 10 für Kinder über 3 Jahre bis zur Schulreife erhöht werden. Dies ist eine zeitlich befristete Maßnahme, welche in Abhängigkeit  von der Bedarfsentwicklung evtl. durch einen Waldkindergarten im Bereich der alten Saatschulhütte, oberhalb des Sportplatzes, übernommen werden kann. Wichtig ist mir auch in diesem Fall, dass keine teuren, unter Umständen nur kurzfristig genutzten Neubauten, realisiert werden müssen, sondern, dass wir auf Bestandsgebäude zurückgreifen können, welche oft auch kostengünstiger und vor allem nachhaltiger sind.

L – Landwirtschaft – FNO Veränderungen

L oder Landwirtschaft. Beherrschendes Thema unter den Landwirten und Grundstückseigentümern war zweifelsohne die durch Verwaltung und Gemeinderat angedachte und durch die Aufklärungsveranstaltung mehrheitlich beschlossenes Flurneuordnungsverfahren, welches mit Verordnung vom 05.11.2019 durch die Flurneuordnungsbehörde angeordnet wurde.

Der aktuelle Sachstand des Verfahrens wurde in der letzten Gemeinderatssitzung im Jahre 2021 dem Gemeinderat vorgestellt. Dabei waren die Widerspruchsbearbeitung und die Änderung der Förderung von entscheidender Bedeutung. Gegen das angeordnete Verfahren haben 7 Landwirte Widersprüche eingelegt. Im Zuge eines sogenannten „Bedenkenschreiben“ war man seitens der FNO-Behörde bestrebt, diese unterschiedlichen Sichtweisen auszuräumen.

Gelingt dies nicht, müssen die Widerspruchsführer, gegen die demnächst ergehenden Widerspruchsbescheide den Klageweg über den VGH Mannheim bestreiten. Dies würde dann zwangsläufig zu einen etwa 2 Jahre dauernden Verfahren und damit zu einer deutlichen Verzögerung führen.

Erfreulicher ist der zweite wichtige Punkt- die Änderung der Förderpraxis. Diese wirkt sich maßgeblich auf die Förderung unserer Gemeindeverbindungswege, welche auch gleichzeitig landwirtschaftliche Haupterschließungsachsen sind, aus. In der Vergangenheit wurden diese Straßen nur bis zu einer Breite von ca. 3 m gefördert, die restliche Ausbaubreite von ca. 2,5 m musste durch den Straßenbaulastträger – sprich die Gemeinde Neunkirchen – selbst finanziert werden.

Nach den neuen Fördergrundsätzen würde nun die Förderhöhe des Verfahrens, in unserem Fall ca. 80 % für die kompletten Straßenbaukosten herangezogen werden. Dies könnte für unser Verfahren eine weitere Eigenkostenreduzierung von über 250.000 € bedeuten. Gerade in Anbetracht unserer finanziellen Haushaltslage eine wichtige Aussage. Aber auch aufgrund des Sanierungsstaus der Gemeindeverbindungsstraße v. a. Neckarkatzenbach-Breitenbronn sowie Neunkirchen-Zwingenberg-Leidenharterhof eine sehr erfreuliche Entwicklung, die es schnellstmöglich zu nutzen gilt.

Ein weiteres wichtiges Thema für unsere landwirtschaftlichen Betriebe ist die Ausgleichflächenproblematik. Wie bei anderen Bauvorhaben auch, sind in einen Flurneuordnungsverfahren, Ausgleiche für z.B. Wegneubauten, Straßenverbreiterungen, Verluste von Landschaftselemente u. a. bereit zu stellen. Pauschal wird von einer Mindestfläche, welche bereitgestellt werden muss, von 1 % der Verfahrensfläche ausgegangen. Faktisch wird diese aber je nach Eingriff bzw. Verlust von Habitatsstrukturen und deren Wertigkeit berechnet.

Durch die Änderung im Bodenschutzgesetz und Wassergesetz werden in den nächsten Jahren die Gewässerrandsstreifen bis zu einer Breite von 10 m beidseits eines Gewässers 2. Ordnung aus einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung v.a. als Ackerland genommen. Diese gesetzlichen Vorgaben haben somit massiven Einfluss auf die Nutzungsmöglichkeiten und somit auch auf den Wert einer solchen landwirtschaftlichen Fläche. Die Gemeinde Neunkirchen verfügt über 7.200 lfm Gewässer 2. Ordnung. Somit sind, zumindest rechnerisch, bis zu 14 ha Fläche betroffen.

Positiv zu werten ist nun die Aussage der Flurneuordnungsbehörden, dass diese Flächen bei einer entsprechenden Anlage und Pflege als potenzielle Ausgleichsflächen herangezogen werden könnten.