Grillstellen wegen Waldbrandgefahr gesperrt!
Aufgrund der heißen Witterung und der damit verbundenen extremen Trockenheit ist das Feuermachen und Grillen im Wald nach § 18 Abs. 1 LWaldG nicht gestattet.
Auch das allgemeingültige Rauchverbot im Wald vom 01.03.-31.10. ist strikt einzuhalten.
Folgende Feuer- und Grillstellen der Gemeinde sind bis auf weiteres gesperrt:
- Jugendzeltplatz Neunkirchen
- Saatschulhütte Neunkirchen
- Kalkofen Neckarkatzenbach
Generell ist Feuermachen im Außenbereich aufgrund der Trockenheit und der Gefahr von Flächenbränden zu unterlassen.
Das Bürgermeisteramt bittet um Beachtung und Verständnis!