Grillstellen wegen Waldbrandgefahr gesperrt!

Aufgrund der heißen Witterung und der damit verbundenen extremen Trockenheit ist das Feuermachen und Grillen im Wald nach § 18 Abs. 1 LWaldG nicht gestattet.

Auch das allgemeingültige Rauchverbot im Wald vom 01.03.-31.10. ist strikt einzuhalten.

Folgende Feuer- und Grillstellen der Gemeinde sind bis auf weiteres gesperrt:

  • Jugendzeltplatz Neunkirchen
  • Saatschulhütte Neunkirchen
  • Kalkofen Neckarkatzenbach

Generell ist Feuermachen im Außenbereich aufgrund der Trockenheit und der Gefahr von Flächenbränden zu unterlassen.

Das Bürgermeisteramt bittet um Beachtung und Verständnis!