Damit Neckarkatzenbach keine nassen Füße (mehr) bekommt – Gemeinderat beschloss Maßnahmen zum Hochwasserschutz

So gut besucht sind die Gemeinderatssitzungen nur selten: 20 Gäste, vor allem aus dem Ortsteil Neckarkatzenbach, hatten sich insbesondere zum Thema Renaturierung des Krebsbachs und Hochwasserschutzmaßnahmen in Neckarkatzenbach eingefunden. Die Eindrücke des schlimmen Hochwassers von 2016 mit „Land unter“ im Neunkirchner Ortsteil waren sicherlich durch die jüngste Hochwasserkatastrophe im Ahrtal reaktiviert worden. Deshalb hatte sich der Gemeinderat 2019 nach einer Flussgebietsuntersuchung für einen Gewässerausbau am Krebsbach in Kombination mit lokalen Maßnahmen des Hochwasserschutzes inklusive Erneuerung der beiden Brücken und für eine Renaturierung des Bachlaufs ausgesprochen.

Dabei bedeutet der Begriff HQ100, dass die Maßnahmen für ein Hochwasser ausgelegt werden, wie es statistisch gesehen nur alle 100 Jahre einmal vorkommt. Dafür müssen schätzungsweise bis zu 1,5 Millionen Euro aufgewendet werden. Landesförderungen von bis 70 Prozent für den Hochwasserschutz und bis 85 Prozent für Renaturierungsmaßnahmen sollen dabei helfen, diesen Betrag aufzubringen.

Die Verwaltung beauftragte das Fachbüro Wald + Corbe mit der Ausarbeitung einer Vorplanung für den Hochwasserschutz. Diplomingenieur Günter Hartmann erläuterte nun in der Sitzung das umfangreiche Maßnahmenbündel, das mit Bauwerken, Dämmen und Entlastungskanälen, mit weiten Brückenquerschnitten und einer teilweisen Verlegung des Krebsbachs für Entspannung sorgen soll. Durch gezielte Maßnahmen wie Zurückhalten von Holzstämmen und Geröll oberhalb der Ortslage Neckarkatzenbachs, Aufweitungen des Bachbetts, Errichtung von Bauwerken wie Schutzmauern und Verlegung des Bachlaufs sollen zukünftig nur noch die tierischen Auenbewohner nasse Füße bekommen.

Ein neuralgischer Punkt besteht im engen Bett des Krebsbachs, das bei Starkniederschlägen das Doppelte bis Dreifache fassen muss. Dafür sollen die beiden Brücken erneuert werden, um die Durchflussmenge darunter zu erhöhen. In der Brunnenstraße soll die Sohle der Brücke tiefer und die Fahrbahn dafür leicht höher gelegt werden, um eine Erweiterung des Querschnitts darunter zu erreichen. Weiterhin sollen Verdolungen und Kanäle mit größerem Durchmesser als Entlastungskanäle das Oberflächenwasser gezielter aus dem Ortskern ableiten.

Der Hochwasserschutz soll außerdem durch weitere Bauwerke erreicht werden. Gleich drei Geröllfänge sollen über dem Dorf grobes Geröll und Bäume abfangen, die im Ort großen Schaden anrichten könnten. Gebäude direkt am Bach werden mit Mauern und Dämmen geschützt, wobei einige Schuppen für einen besseren Hochwasserschutz weichen müssen. Die Straße nach Neckargerach soll am Ortsende begradigt und erhöht werden. Damit wird ein Unfallschwerpunkt entschärft und das geplante höhere Straßenniveau kann gleichzeitig größere Wassermassen zurückhalten und die dahinterliegende Fläche dient somit als wichtige Retentionsfläche.

Schließlich soll der Krebsbach am Ortsende aus seinem erhöhten Bett geholt werden und über die jetzigen Weiden in Richtung Krottengraben und Grundbach fließen. Der U-förmige Verlauf, der so entsteht, dient auch der Rückhaltung des Baches, der ansonsten bei Hochwasser mit großer Wucht Wasser, Schutt und Äste bachabwärts nach Guttenbach transportieren würde – ein „No Go“, weil unten liegende Orte laut Gesetz durch den Hochwasserschutz nicht benachteiligt werden dürfen. Unterhalb der Brunnenstraße  soll der Unterlauf des Krebsbachs mit seinen Auen renaturiert werden – auch das ist ein Beitrag zum Hochwasserschutz, weil der Bach sich ohne Betonröhren und -sohlen besser ausbreiten kann. Dies gilt genauso für einen neu anzulegenden Teich auf dem tiefsten Geländeniveau, der unweit des Sportplatzes gleichzeitig als Löschwasserreservoir für den Ort dienen soll.

Nach der Vorstellung der Maßnahmenplanung meldeten sich Gemeinderäte und Besucher mit ihren Fragen, Bedenken und Anregungen. Einige Besucher hatten Mühe, den Erfolg der Maßnahmen einzuschätzen und befürchteten weitere Überschwemmungen der altbekannten Hochwasserzonen bei Starkregenereignissen. Andere machten sich Sorgen um die Unterspülung der Hänge an den Stellen, wo große Wassermengen die Hänge hinabstürzen. Alle waren sich jedoch einig, dass es erhebliche Maßnahmen für den Hochwasserschutz braucht, denn „die Alternative wäre, dass Neckarkatzenbach als Überschwemmungsgebiet eingestuft wird, keiner mehr einen Versicherungsschutz für seine Gebäude bekommt und nicht mehr gebaut werden darf“, wie Gemeinderätin Katharina Werner zu bedenken gab.

Bürgermeister Knörzer verdeutlichte, dass der Hochwasserschutz nur gemeinsam gelingen kann und bedankte sich für das sehr gute Entgegenkommen der Anwohner. Er kündigte größtmögliche Transparenz für die Weiterentwicklung des Projekts an. Demnächst sollen den Bewohnern und dem Gemeinderat bei einer Ortsbegehung mit dem planenden Ingenieur alle Maßnahmen im Detail erläutert werden. Positiv sei für die Eigentümer, dass Grundstücksabgaben ausgeglichen und Mauern sowie Pflanzungen auf den Grundstücken aus den Mitteln zum Hochwasserschutz bezahlt werden.

Einstimmig und ohne Enthaltungen ermächtigte der Gemeinderat die Verwaltung, auf der Basis der vorgestellten Maßnahmen die wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken und Förderanträge zu stellen. Der ehrgeizige Zeitplan sieht vor, die geotechnischen und hydraulischen Untersuchungen noch 2021 einzuleiten. Anfang 2022 soll die Entwurfsplanung stehen und Mitte 2022 zur Genehmigung eingereicht werden.

Die weiteren Tagesordnungspunkte waren rasch abgehandelt. Zum Bebauungsplanentwurf „Vorderer Grund II“ in Neckarkatzenbach mit sechs Bauplätzen waren in der Offenlegungszeit im Mai und Juni 2021 keine Anregungen oder Bedenken der Öffentlichkeit mehr eingegangen. Michael Reinhard vom Planungsbüro IFK Ingenieure Mosbach erläuterte wenige Konkretisierungen, die nach Stellungnahmen von Behörden noch einzuarbeiten waren. Dazu gehört, dass sich wegen der Lage im Wasserschutzgebiet kein Gewerbebetrieb hier ansiedeln darf. Mit einstimmigem Beschluss votierte der Gemeinderat für den Bebauungsplan und beauftragte die Verwaltung, den notwendigen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Naturschutzbehörde beim Landratsamt abzuschließen.

Hauptamtsleiter Lenz berichtete von einer Verkehrsschau am 1. Juli 2021 mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeidirektion Heilbronn. Derzeit ist die Leidengasse für den Pkw-Verkehr offen, der Meistersgrundweg als Zuwegung zum Gewerbegebiet und zum Friedhof jedoch gesperrt. Die Verwaltung schlug dem Gemeinderat nun vor, die Situation zu ändern:

Die Leidengasse solle dem Fußgänger- und Radverkehr vorbehalten bleiben. Lediglich Anliegerverkehr und land- und forstwirtschaftlicher Verkehr ist noch möglich. Den Kraftfahrzeugen aus und nach Zwingenberg/Leidenharterhof sei die Strecke über Zwingenbergerstraße und Hauptstraße zumutbar. Der Gemeinderat stimmte mit sieben zu drei Stimmen der Sperrung der Leidengasse (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) und der Aufhebung des Durchfahrtsverbots Meistersgrundweg zu.

Informationen des Bürgermeisters

  • Die Infomappe Nahwärme wurde an die Bewohner der Nahwärmetrassen verteilt. Die Verwaltung bietet Interessierten Beratungsgespräche an.
  • Der offene Impftermin in Neunkirchen war ein voller Erfolg: Zahlreiche Bürger erhielten erstmals oder zum zweiten Mal die Covid-Schutzimpfung und wurden danach mit einem Getränk und einem Wild-Burger „belohnt“.
  • Der 5. Bauabschnitt des Baugebiets Langenwald schreitet voran. Nach Pflasterarbeiten und der Verlegung der Stromkabel kommen die Erdarbeiten Anfang Oktober zum Abschluss. Für Ende Oktober ist die Fertigstellung der Maßnahme projektiert.
  • Das pädagogische Team an der Grundschule Neunkirchen und die Verwaltung haben sich nach sachgemäßer Abwägung gegen die Anschaffung von Lüftungsgeräten ausgesprochen. Stattdessen soll durch Lüften einen bestmöglichen Luftaustausch erreicht werden. Neue Fliegengitter an den Fenstern verhindern das Eindringen von Insekten.
  • Im Flurneuordnungsverfahren werden derzeit die eingegangenen Widersprüche abgearbeitet. Positiv kann vermeldet werden, dass sich der Fördersatz für die Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraßen seitens des Landes Baden-Württemberg erfreulicherweise von 50 % auf 80 % erhöht hat.
  • Die Testpflicht an der Schule wird verlängert; mit den Kindergärten wird die Weiterführung der Testung auf Corona gerade abgeklärt.
  • Die Straße von Neunkirchen nach Neckarkatzenbach wird in der letzten Oktoberwoche saniert. Neben der Deckenerneuerung ist notwendig, die Bankette zu ertüchtigen und damit überfahrbar zu machen. Dafür wird die Straße zeitweise komplett gesperrt.
  • In Sachen Sanierung der Minneburg sind die Gemeinden Neunkirchen und Neckargerach in einen Dialog mit der Landespolitik eingetreten, da die umfangreich notwendigen Maßnahmen seit nunmehr über zwei Jahre zum Stillstand gekommen sind.
  • Der Gemeinderat hat in nichtöffentlicher Sitzung am 29.07.2021 zugestimmt, die Gesundheit der Beschäftigten der Gemeinde Neunkirchen durch eine pauschale Beteiligung beim Kauf von Sportgeräten oder Kursbelegungen zu fördern.
  • Der Bürgermeister bedankte sich bei allen Gemeinderäten und sonstigen Freiwilligen für die ehrenamtliche Unterstützung bei der anstehenden Bundestagswahl und rief alle Wahlberechtigten dazu auf, wählen zu gehen.

Über diese Weide wird der Krebsbach in den Krottengraben geführt.

Engstellen wie diese müssen entschärft werden.

Die Brücke in der Brunnenstraße muss erneuert werden, um mehr Durchfluss zu ermöglichen.