Gemeinderat Neunkirchen beschloss Vergabe der Fachplanung Nahwärme und neue Friedhofsgebühren

In der Novembersitzung des Neunkirchener Gemeinderats standen wichtige Entscheidungen an. Zum einen ging es um die Fachplanung der Nahwärmeversorgung, zum anderen um die Änderung der Friedhofssatzung mit einer neuen Gebührenordnung.

Planung der Nahwärmeanlagen

Für die Fachplanung der Nahwärmeanlagen mit Heizzentrale und Wärmeleitungen hatten sich nach einer europaweiten Ausschreibung über die digitale Plattform des Staatsanzeigers drei Firmen interessiert, jedoch nur die IBS Ingenieurgesellschaft mbH in Bietigheim-Bissingen hatte ein Angebot abgegeben.

Dipl.-Ing. Uwe Ristl von der Energieagentur Neckar-Odenwald und Karsten Thiel, Projektleiter bei der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe, erläuterten das Angebot. Die beiden Mitarbeiter der Energieagenturen sind von Anfang an Teil des Nahwärmeteams der Gemeindeverwaltung, haben an der Konzeption mitgearbeitet und auch das IBS-Angebot geprüft.

Im Planungsangebot sind neben der Gebäudeplanung, Statik und Wärmeleitungsplanung auch die Planungen für Holzhackschnitzelheizung, die Solarkollektor- und PV-Anlage sowie Elektrotechnik enthalten. Das Planungsbüro IBS, das auf Energieprojekte spezialisiert ist, habe sich, so Uwe Ristl, an den Mindestsätzen laut Honorarordnung für Architekten und Ingenieure orientiert. Das geforderte Honorar sei mit etwa 875.000 Euro sogar deutlich niedriger als die Vorab-Kostenschätzung von 960.000 Euro in der Projektskizze. Karsten Thiel sprach sich aus Gründen der Fachkompetenz für das Ingenieurbüro IBS aus, das in allen Gewerken und bei Planung und Betrieb von zahlreichen kommunalen Heizungsanlagen und Wärmenetzen Erfahrungen sammeln konnte. Ein weiterer Pluspunkt: IBS hat auch das Konzept für den Förderantrag „100 % Neunkirchen – Wärmeversorgung lokal, regenerativ und nachhaltig“ erarbeitet und das im Vorfeld durchgeführte „Quartierskonzept“ begleitet. Somit sei das Büro schon mit den Einzelheiten vertraut und könne direkt in die Planung einsteigen.

Auch wenn das Planungshonorar günstiger ist als geschätzt, sind 875.000 Euro doch eine Menge Geld. Die Gemeinderäte tauschten sich daher über Bedenken hinsichtlich der Vergabe aus. Was bedeutet es im Hinblick auf das Honorar, wenn das Projekt wegen mangelnder Nachfrage kleiner dimensioniert werden muss, das war eine Frage. Dazu erklärte Bürgermeister Bernhard Knörzer, dass die Ingenieurleistungen sich auf den Projektumfang beziehen und beim „Abspecken“ der Versorgung ebenfalls niedriger ausfallen. Allerdings gebe es feste Posten wie die Wärmezentrale, an der keine Abstriche gemacht werden könnten. Man strebe an, bis zum Mai 2022 die Zahl von 240 Anschlussnehmern zu erreichen. Die Nahwärmeleitungen werden dann dorthin gelegt, wo viele Anschlussnehmer eine hohe Wärmedichte ermöglichen. Dies könne im gut funktionierenden Team aus Verwaltung, Energieagenturen und Ingenieurbüro besprochen und flexibel umgesetzt werden. Der Bürgermeister betonte auch, dass angesichts steigender Kosten für fossile Brennstoffe das Nahwärmeprojekt zur rechten Zeit komme.

Der Gemeinderat erteilte nach eingehender Beratung einstimmig den Zuschlag für die Fachplanung an die IBS Ingenieurgesellschaft mbH in Bietigheim-Bissingen.

Infotag Nahwärme am 27.11.2021

Auf Anfrage eines Gemeinderats wies Karsten Thiel auf neue, vereinfachte Förderrichtlinien für Anschlussnehmer hin. Dies betrifft die Fördersumme, die einfacher abgerufen werden kann, und den früheren Zeitpunkt, an dem Bauherren mit dem Heizungsumbau und weiteren Sanierungsmaßnahmen beginnen können. Am Infotag Nahwärme, am Samstag, 27.11.2021, stehen Verwaltung, Energieagenturen und Handwerker für individuelle Informationen zur Verfügung. Wegen der Corona-Beschränkungen werden jedem Besucher Infozeiten zugeteilt, daher gilt eine Anmeldepflicht (Tel. Nr. 9212-24) und zusätzlich die 2G-Regel (geimpft oder genesen).

Bestattungsdienstleistungen und Friedhofsatzung

Im zweiten Punkt der Tagesordnung stellte Rechnungsamtsleiterin Judith Kuhn die Neuvergabe von Bestattungsdienstleistungen und die Änderung der Friedhofssatzung vor. Insbesondere die neue Gebührenordnung ist ein heikles Thema, weil die Gemeinde bisher im Bestattungswesen mit einem Kostendeckungsgrad von etwa 30 Prozent gewirtschaftet hat, um die Gebühren niedrig zu halten. Diese großzügige Regelung bedeutete allerdings, dass die Gemeindekasse jährlich etwa 60.000 Euro zuschießen musste. Diese Praxis muss nach Weisung der Kommunalaufsicht angesichts der Haushaltslage der Gemeinde geändert werden. Verschärfend kommt die neue doppelte Buchführung im kommunalen Rechnungswesen hinzu, nach der auch Abschreibungen für die Friedhofsgrundstücke und -gebäude erwirtschaftet werden müssen.

Judith Kuhn erläuterte den Gemeinderäten und Besuchern der Sitzung die komplizierte Neuberechnung der Gebühren. Dabei sollen die tatsächlich anfallenden Kosten für Bestattungen zu 100 Prozent und die kalkulatorischen Kosten für die Grabnutzung zu 60 Prozent an die Gebührenzahler weitergegeben werden. Für die Nutzung der beiden Friedhofshallen schlug die Verwaltung einen Kostendeckungsgrad von 20 statt bisher 10 Prozent vor.

Einstimmig: Vergabe der Dienstleistungen

Nach diesen Berechnungen steigen die Verwaltungsgebühren nur wenig, die Gebühren für die Herstellung der Grabstätten und für die Bestattungen jedoch etwas stärker. Dies liegt auch an den gestiegenen Preisen der Bestattungsdienstleister. Die Firma Bender in Aglasterhausen, die die Grabstätten einrichtet, und die Firma Rüdinger in Aglasterhausen, die für Bestattungen und Trauerfeiern zuständig ist, hatten sich als Einzige erneut für die jeweilige Aufgabe beworben. Sie gehen von einer dreiprozentigen Kostensteigerung pro Jahr aus, die in die Gebühren eingerechnet wurde. Der Gemeinderat stimmte unkompliziert und einstimmig für die Vergabe der Bestattungsdienstleistungen an die bisherigen und neuen Unternehmen Bender und Rüdinger.

Beschluss der Änderungssatzung

Schließlich geht es noch um die Grabnutzungsrechte, die unterschiedlich stark ansteigen, am meisten bei Reihengräbern für Erwachsene. Diese Erhöhung wurde diskutiert, vor allem wegen der gleichzeitigen Verkürzung der Nutzungszeit auf 20 bzw. 25 Jahre. Diese Verkürzung erklärte Bürgermeister Knörzer mit der Veränderung der Bestattungsriten. Zum einen werden weitaus mehr Urnenbestattungen durchgeführt, bei denen maßvolle Gebührenerhöhungen anstehen. Zum anderen gebe es immer mehr Anträge auf eine frühere Auflösung der Gräber, da die Anverwandten 30 Jahre Grabpflege nicht mehr übernehmen wollten. Sieben von elf Stimmberechtigten schlossen sich schließlich dem Vorschlag der Verwaltung an. Damit ist die Änderungssatzung mit der neuen Gebührenordnung beschlossen.

Teiländerung Bebauungsplan

Im nächsten Punkt der Tagesordnung ging es um eine neue Teiländerung des Bebauungsplans im 5. Bauabschnitt des Baugebiets Langenwald. Um den Bauherren entgegenzukommen, soll die Traufhöhe der Neubauten einheitlich auf 5 Meter festgesetzt werden statt vorher 4,50 Meter, bezogen auf den festgelegten Bezugspunkt in den zeichnerischen Festsetzungen. Bei hohen Auflagen an die Dämmung der obersten Geschossdecke und des Dachs haben die Bauherren dann im Obergeschoss mehr Raum zur Verfügung. Außerdem dürfen laut Planänderung in diesem Bauabschnitt begrünte Flachdächer auf Carports und Garagen gesetzt werden. Diese vierte Teiländerung wird mit einstimmigem Beschluss jetzt auf den Weg gebracht. Der Gemeinderat bestimmte auch, dass diese Veränderung schon bei einem vorliegenden Bauantrag anwendbar ist.

Am Schluss der Sitzung informierte Bürgermeister Knörzer über den Beschluss des Gemeinderats aus nichtöffentlicher Sitzung, sich bei einer Exkursion über Windkraftanlagen zu informieren.

Informationen des Bürgermeisters

  • Die Bautätigkeit zur Erschließung des Baugebiets Langenwald neigt sich dem Ende zu und wird um den Wechsel zum Dezember hin beendet sein. Ab sofort können Bauanträge eingereicht werden.
  • Der Ausbau der L633 von Neunkirchen nach Neckarkatzenbach ist zügig umgesetzt worden. Die Straße ist nun 23 cm breiter und mit gleichmäßigem Belag und befestigten Banketten sicherer. Alle Akteure haben gut und kooperativ zusammengewirkt, sodass die Baumaßnahme innerhalb zwei Wochen durchgeführt werden konnte. Dafür herzlichen Dank! Die Straßenmarkierung wird im Frühjahr 2022 angebracht.
  • Das Dorfgemeinschaftshaus Neckarkatzenbach erhält nach einem Wasserschaden jetzt einen neuen Estrich und eine neue Hebeanlage. Bis Fastnacht sollen die Renovierungsarbeiten fertiggestellt sein.
  • Das „Singen untern Weihnachtsbaum“ wird nach jetziger Planung stattfinden, jedoch ohne Bewirtung und möglicherweise nicht vor dem Rathaus. Die Bürgerinnen und Bürger werden noch dazu informiert.

Die nächste Gemeinderatssitzung am 09.12.2021 findet wegen der Corona-Pandemie in der Turnhalle der Grunds