Der Gemeinderat Neunkirchen tagte am 24.9.2020 in der Sporthalle der Grundschule. Bürgermeister Bernhard Knörzer gratulierte zuerst dem Gemeinderat Jan Kellner zum 30. Geburtstag und stellte danach die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.

Im ersten Tagesordnungspunkt ging es um den Beschluss über das neue Baugebiet Vorderer Grund II in Neckarkatzenbach. Zwischen Heldeweg und Minneburgweg, im Anschluss an das Neubaugebiet Vorderer Grund I, plant die Gemeindeverwaltung die Erschließung des kleinen Baugebiets mit sechs Baugrundstücken. Zwei Grundstücke gehören der Gemeinde; mit den restlichen vier Besitzern wurden schon Vorgespräche geführt.

Bürgermeister Knörzer begrüßte Ingenieur Jürgen Glaser von der IFK Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft in Mosbach, der ausführlich die Vorplanung des Baugebiets Vorderer Grund II erläuterte. Bei der Vorplanung hatte er einige Vorgaben der Gemeindeverwaltung zu erfüllen, denn die vorgesehenen Grundstücke schließen direkt ans Landschaftsschutzgebiet an. Die sechs Einfamilienhäuser in schönster Lage sollen sich in die Bebauung des alten Ortskerns einfügen und gleichzeitig mit der umgebenden Natur harmonieren. Deshalb dürfen auf durchschnittlich 644 Quadratmetern Grund nur Einzel- oder Doppelhäuser mit einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss mit Kniestock stehen. Dabei sollen die Gebäude mal giebelständig, mal traufständig gestellt werden. Geneigte Dachformen auch bei den Garagen und das Verbot greller Materialien dienen einem einheitlichen, harmonischen Ortsbild. Eingeschränkt zulässige Stützmauern von einem Meter Höhe und beschränkte Möglichkeiten für Geländeveränderungen sorgen dafür, dass hier keine burgähnlich aufragenden Gebäude entstehen.

Bürgermeister Knörzer erklärte, warum an dieser Stelle keine verdichtete Bauweise geplant wurde: „Für größere Mehrfamilienhäuser wäre hier der am schlechtesten geeignete Standort“, erklärte er auf eine Frage aus dem Publikum. „In dieser Premiumlage soll außerdem der Baumbestand auf den Grundstücken teilweise erhalten werden und die Bauherren erhalten zusätzlich Pflanzgebote, sodass die Bebauung sich optimal in die Landschaft einfügt.“

Einstimmig sprachen sich die Gemeinderäte für die Aufstellung des Bebauungsplans Vorderer Grund II im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch aus. Dem Vorentwurf der IFK Ingenieure wurde ebenfalls zugestimmt, sodass Öffentlichkeit und maßgebliche Behörden frühzeitig beteiligt werden können. Die Gemeinderäte nahmen den dritten Punkt, nämlich die Benennung der Erschließungsstraße, aus dem Beschluss heraus. Die Bewohnerinnen und Bewohner Neckarkatzenbachs dürfen zu einem späteren Zeitpunkt in einem Kreativwettbewerb Straßennamen vorschlagen.

Der Gemeinderat beschloss im zweiten Tagesordnungspunkt einstimmig die Ausrüstung der Grundschule mit vier digitalen Tafeln. Nach einer Ausschreibung erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebot von knapp 30.000 Euro den Zuschlag. Damit hat Neunkirchen die Nase vorn: Als eine der ersten Schulen im Neckar-Odenwald-Kreis kann die Grundschule die Bundesförderung „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ in Höhe von 23.400 Euro abrufen. Gemeindeverwaltung und Schule haben im Vorfeld ihre Hausaufgaben gemacht: 2017 schaffte die Verwaltung auf eigene Kosten einen Server an und ließ die Schule mit Breitbandkabeln ausrüsten. Durch diese Maßnahme und die Fortbildung der Lehrerinnen konnte jetzt zügig der Antrag gestellt und bewilligt werden. Zudem können dank einer Bundesförderung 10 weitere Tabletcomputer gekauft werden, sodass die Klassen 3 und 4 komplett mit digitaler Tafel und Tablets lernen können. Die Gemeinderäte begrüßten diese Entwicklung als gute Vorbereitung der Kinder auf die digitale Zukunft.

Auch im 3. Tagesordnungspunkt ging es um die Schule. Als verlässliche Grundschule bietet die Grundschule Neunkirchen von 7.30 Uhr bis zum Unterrichtsbeginn und von 12.00 bis 13.30 Uhr eine Kernzeitbetreuung an, für die ein Elternbeitrag erhoben wird. Die Verwaltung schlägt in Zusammenarbeit mit der Schule eine erweiterte Betreuungszeit ab 7.00 Uhr und bis 15.00 Uhr vor, die von den Eltern im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden kann. Rechnungsamtsleiterin Judith Kuhn legte die Kostenrechnung für die Betreuungszeit offen, die sich aus den Landeszuschüssen und den Elternbeiträgen errechnet. Da die aktuellen Beiträge derzeit die Kosten nicht decken, werden sie angepasst. Für das Schuljahr 2020/21 wird der Elternbeitrag bei monatlich 47,3 Stunden Betreuungszeit von 25 Euro auf 30 Euro und im Schuljahr 2021/22 auf 35 Euro angehoben. Das neue Angebot der erweiterten Kernzeitbetreuung umfasst 73,1 Stunden mit einem Elternbeitrag von 46 Euro/im nächsten Schuljahr 54 Euro. Optional kann auch eine Betreuung ohne den Freitagnachmittag gewählt werden (42 Euro bzw. 49 Euro). Die Beiträge werden elfmal im Jahr erhoben; der August bleibt beitragsfrei. Auch die Hausaufgabenhilfe wird kostenfrei angeboten. Der Gemeinderat stimmte der erweiterten Betreuungszeit und Anpassung der Elternbeiträge einstimmig zu. Mit etwa 63 Cent pro Stunde sei der Beitrag absolut gerechtfertigt, kommentierte eine Gemeinderätin.

Tagesordnungspunkt 4 befasste sich mit einem Gewässerentwicklungsplan, der die Wiederherstellung ökologisch funktionsfähiger Gewässer im Gemeindeverbund Kleiner Odenwald und in den angrenzenden Gemeinden erreichen will. Vier Fachbüros haben Angebote für die Entwicklungsplanung abgegeben. Der Gemeinderat entschied einstimmig, dass der günstigste Bieter den Zuschlag erhält. Die anfallenden Kosten von knapp 54.000 Euro werden auf die Gemeinden Aglasterhausen, Neunkirchen, Schwarzach, Neckargerach, Reichartshausen, Schönbrunn und Helmstadt-Bargen umgelegt. Die Gemeinde Neunkirchen stellt zudem einen Antrag auf Förderung über 70 % der Kosten nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft. Der Eigenanteil von Neunkirchen beträgt nach Abzug der Förderung 3.031,20 Euro für 10,75 Kilometer Gewässerstrecke.

Schließlich hatte der Gemeinderat noch in Sachen Begrenzungszaun zu entscheiden: Der Antrag eines Bewohners auf die Errichtung eines Zaunes mit 1,40 Meter Höhe auf seinem Grundstück war in der vorigen Gemeinderatssitzung am 23. Juli abgelehnt worden. Der neue Antrag auf 1,25 Meter Zaunhöhe wurde jetzt mit 5 Jastimmen, 2 Neinstimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.

Im letzten Teil der Gemeinderatssitzung diskutierten Gemeinderäte und Besucher der Sitzung lebhaft über die Verkehrssituation in Neunkirchen, die mit teilweise schmalen Straßen und immer mehr Fahrzeugen als schwierig empfunden wird. Gerade in engen Kurven komme es zu gefährlichen Verkehrssituationen. Zum einen behinderten parkende Fahrzeuge den Verkehrsfluss, zum anderen wolle man nicht, dass Autos auf Gehwegen parken. Ein Sitzungsbesucher fragte in diesem Zusammenhang nach dem Einsatz der Ordnungsbeamten. Dazu gab Hauptamtsleiter Ralf Lenz Auskunft: Die regelmäßige Kontrolle und, wenn nötig, auch die Ahndung von Parkverstößen zeigen ihre Wirkung.

Informationen des Bürgermeisters in der Gemeinderatssitzung

  • Die Gemeindeverwaltung möchte in Zukunft Hausbesitzer in Fragen der Solarenergienutzung unterstützen. Dazu werden neben Informationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Energieagentur Neckar-Odenwald-Kreis auch Gespräche mit dem Netzbetreiber EnBW geführt.
  • Die Nahwärmeversorgung der Gemeinde Neunkirchen hat als Modellvorhaben Chancen auf eine erhöhte Förderung. Zusätzlich gibt es möglicherweise Förderungen für den Ausbau des Öltanks und den Einbau einer Nahwärmezentrale durch die KfW-Bank.
  • Der Bürgermarkt Neunkirchen wird nach dem Komplettumbau am 12.10.2020 um 17.00 Uhr offiziell wiedereröffnet. 10.000 Euro Spendengelder wurden erreicht und diese werden dank der Crowdfunding-Aktion von der Volksbank Neckartal verdoppelt.
  • Der Raum der Geschichte am Neunkirchener Friedhof ist fertiggestellt und wird im Oktober eröffnet.
  • In der Kalenderwoche 43 (ab 19.10.2020) wird der 5. Bauabschnitt des Baugebiets Langenwald begonnen. Dafür muss die Waldstraße zeitweise gesperrt werden. Die Fertigstellung des Baugebiets ist für den Sommer 2021 geplant.
  • Zur Jahreshauptversammlung der Feuerwehr am 24.11.2020 werden (aufgrund der Corona-Pandemie) nur die aktiven Feuerwehrleute eingeladen.
  • Der Martinsumzug findet zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit dem Coronavirus als Freiluftveranstaltung ohne Bewirtung statt.
  • Auch der Volkstrauertag wird in herkömmlicher Form als Freiluftveranstaltung stattfinden.
  • Der für den 17.10.2020 geplante Seniorennachmittag in der Turnhalle muss leider ausfallen, da coronakonform nur 50 Plätze zur Verfügung stehen.