Gemeinderat Neunkirchen beriet über neues Baugebiet und mehr Kindergartenplätze

Am 29. April 2021 trat der Gemeinderat zu seiner monatlichen Sitzung zusammen. Das Bürgerinteresse war trotz Corona groß, denn es ging um das neue Baugebiet in Neckarkatzenbach. Gemeinderäte und Interessierte mussten sich zuerst einem Corona-Selbsttest unterziehen, „wegen des weiterhin sehr diffusen Infektionsgeschehens“, wie es in der Einladung hieß.

Auf der Tagesordnung stand als erster Punkt der neue Bebauungsplan für das Baugebiet „Vorderer Grund II“ in Neckarkatzenbach. Bürgermeister Bernhard Knörzer ordnete die Neuplanung ein: Nach der frühzeitigen Beteiligung der Bevölkerung Ende 2020 habe man verschiedene neue Punkte in den Entwurf des Bebauungsplans aufgenommen, zum einen Anmerkungen der maßgeblichen Behörden, zum anderen Hinweise der Bevölkerung. Bei einem Abstimmungsgespräch in Neckarkatzenbach hatten interessierte Bürger ebenfalls die Möglichkeit, ihre Wünsche und Bedenken vorzutragen und zu diskutieren.

Es geht um sechs Bauplätze mit 400 bis knapp 800 Quadratmetern Größe in schönster naturnaher Lage am nördlichen Ende von Neckarkatzenbach. Diplom-Ingenieur Jürgen Glaser von den IFK Ingenieuren Mosbach erläuterte die Änderungen im Planwerk. Vor allem die Anmerkungen der Unteren Naturschutzbehörde führten zu neuen Vorgaben. Nach einer artenschutzrechtlichen Prüfung durch das Büro Simon wurden drei ökologische Hauptmaßnahmen formuliert: Nistkästen für Fledermäuse sollen aufgehängt und Ersatzlebensstätten für Zauneidechsen eingerichtet werden. Wichtig ist auch die Baufeldräumung und Gehölzrodung über die ganze Bauzeit, um Vögel von der Brut im Baugebiet abzuhalten. „Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir Habitate und Biotope zerstören, die wir anderswo wieder schaffen müssen oder schon aufgebaut haben“, erklärte Bürgermeister Knörzer. Durch die Versiegelung und Umwidmung der Bauflächen entsteht ein Defizit von 56.022 Ökopunkten, die mit dem Ökokonto der Gemeinde verrechnet werden können. Für dieses Ökokonto wurden die Maßnahmen wie das Anlegen von artenreichen Wiesen, Heckenstreifen und Waldrefugien oder Gewässer-Renaturierungen bewertet und damit mehrere 100.000 Ökopunkte angespart. Die 56.022 Ökopunkte werden jetzt davon abgezogen.

Heiß diskutiert wurde der Fußweg, der bisher durch das Gelände zum Wald und zum Friedhof führt. Im Bürgergespräch gab es ein großes Interesse, diesen Weg zu erhalten. Deshalb haben die Planer die Zufahrt zu den Grundstücken im Planentwurf verändert und einen neuen Fußweg hin zum östlichen Rand des Baugebiets konzipiert. Darunter kann das Wasserleitungsnetz verlegt werden, außerdem kann der Weg, der das geneigte Gelände schneidet, bei Starkregen als Ablauf und Hochwasserschutz dienen. Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass der Weg auch für die Kinder aus dem neuen Baugebiet günstig ist, denn sie können sicher auf das Feld und in den Wald oberhalb des Baugebiets kommen. Durch den Weg, so Jürgen Glaser, reduziere sich das Nettobauland um 1,5 % bzw. von 644 auf 631 Quadratmeter durchschnittliche Bauplatzgröße. Dennoch sei dies ein sinnvoller Kompromiss. Dieser Punkt gab sowohl im Gemeinderat als auch im Publikum Anlass zu regen Diskussionen und Wünschen nach Alternativlösungen. Letztendlich wurde der Planentwurf mit sechs Ja- und zwei Neinstimmen gebilligt und zur Offenlegung freigegeben. Nach einem Monat werden eventuelle Einwände oder Anregungen noch einmal begutachtet. Danach folgt der Satzungsbeschluss im Gemeinderat.

Rechnungsamtsleiterin Judith Kuhn erläuterte im zweiten Punkt der Tagesordnung die neue Kindergarten-Bedarfsplanung. Sowohl bei den Kindern unter drei Jahren als auch bei den Drei- bis Sechsjährigen ist jetzt schon ein steigender Bedarf abzusehen. Bei den Kleinkindern wird von zehn zusätzlichen Plätzen, insgesamt also 20 Plätzen, und bei den größeren Kindern von 15 weiteren Plätzen, also 74 Plätzen, ausgegangen. Deshalb soll ab September 2021 im evangelischen Kindergarten eine weitere Krippengruppe mit verlängerten Öffnungszeiten eingerichtet werden. Im katholischen Kindergarten ist ab Januar 2022 eine weitere Kleingruppe mit zehn Betreuungsplätzen für Drei- bis Sechsjährige geplant. Diese Planung billigte der Gemeinderat einstimmig.

Die Kleinkindgruppe soll im evangelischen Gemeindehaus eingerichtet werden. Dabei sollen die Ausbau- und späteren Rückbaukosten von der Gemeinde übernommen werden. Die evangelische Kirchengemeinde erhält neben Miet-, Neben- und Bauerhaltungskosten auch Personalkosten für die Erzieherinnen und das Reinigungspersonal. Trotz des finanziellen Aufwands stellt dieser Umbau die kostengünstigste Lösung dar. In der Nutzungszeit des Gemeindehauses als Kindergarten stellt die politische Gemeinde der Kirchengemeinde Räumlichkeiten für Seniorentreff, Chorproben, Konfirmandenunterricht und weitere Veranstaltungen zur Verfügung. Auch dieser Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

Für die Betreuung der Drei- bis Sechsjährigen wurde eine Übergangslösung im katholischen Kindergarten erarbeitet. Durch den Einbau einer schalldichten Trennwand in einem Gruppenraum wird ein separater Raum für eine Kleingruppe von zehn Kindern geschaffen. Die geschätzten Investitionskosten betragen 15.000 bis 20.000 Euro. Die Gemeinde Neunkirchen übernimmt 70 Prozent davon. Der Gemeinderat stimmte auch dieser Planung zu. Weil ein Komplettumbau des Kindergartens kostspielig wäre und zudem nicht klar ist, wie lange ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen besteht, favorisiert die Verwaltung nach der schnellen Umsetzung dieser Maßnahmen mittelfristig die Errichtung eines Waldkindergartens.

Da die Kindergärten und die Grundschule wegen der Corona-Beschränkungen vom 11.1.2021 bis 21.2.2021 geschlossen bleiben mussten, schlug die Verwaltung vor, gemäß Empfehlung des Gemeindetags und der Vier-Kirchen-Konferenz die Elternbeiträge für den Februar zu erlassen. Dies gilt für Kindergarten und Kernzeitbetreuung, nicht aber für Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch genommen haben. Mit vier Ja-Stimmen, zwei Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen nahm der Gemeinderat auch diesen Beschlussvorschlag an.

Außerdem wurde das Ende der Amtszeit und die Aufhebung der Gebührensatzung für den Gutachterausschuss zur Ermittlung von Grundstückswerten einstimmig angenommen; mit dem Votum der Gemeinderäte gilt die Erstreckungssatzung für den gemeinsamen Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis.

In den anschließenden Fragen des Gemeinderats ging es um die Sperrung der Leidengasse wegen der Krötenwanderung. Die Sperrung ist wieder aufgehoben, jedoch regte der Bürgermeister an, sich über eine dauerhafte Sperrung für den Durchgangsverkehr zu machen. Nur noch Anlieger, Landwirte und die Forstwirtschaft sollen nach diesem Plan ein Durchfahrtsrecht behalten, um die Sicherheit der Fußgänger zu verbessern.

Weitere Informationen des Bürgermeisters

Zum Bundesnaturschutzgesetz: Öffentliche Gebäude sollen aus Gründen des Insektenschutzes nachts so wenig wie möglich beleuchtet werden. Von daher sollen die Neunkirchener Kirchen im Winterhalbjahr (1.10. bis 31.3.) nur von Einbruch der Dämmerung bis 22 Uhr und im Sommerhalbjahr gar nicht mehr beleuchtet werden.

Für die gesetzlich geforderte Ausstattung der Feuerwehren mit Digitalfunk sind öffentliche Ausschreibungen zu erstellen. Dies geschieht mit Unterstützung des Landratsamtes für die Gemeinden des Neckar-Odenwald-Kreises und hilft Kosten zu sparen.

In den nächsten Wochen stehen umfangreiche Straßenbauarbeiten in Nachbargemeinden an: Die Erneuerung der B292 von Aglasterhausen bis zur Asbacher Höhe macht eine Umleitung über Daudenzell erforderlich. Auch die Ortsdurchfahrt Schwanheim wird gesperrt, da Kanal- und Wasserleitungsnetz sowie Straßendecke erneuert werden.

Im fünften Bauabschnitt Langenwald sind die Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen fertiggestellt. Jetzt folgt der Wasserleitungsbau. 2000 Kubikmeter Erdaushub werden zum Verfüllen einer Fläche im Industriegebiet genutzt. So können Deponiekosten gespart werden.