Wählen gehen unter Corona-Bedingungen!

Am Sonntag findet die Bundestagswahl unter Corona-Bedingungen statt.

Trotz Pandemie können die Wahlberechtigten von 8 Uhr bis 18 Uhr ihre Stimme in den jeweiligen Wahllokalen (OT Neunkirchen = Bürgersaal; OT Neckarkatzenbach = Dorfgemeinschaftshaus), selbstverständlich unter Einhaltung der allgemein gültigen  Hygiene- und Abstandsregelungen, abgeben.

Für die Wahlberechtigten, die sich für die Wahl im Wahllokal entscheiden, und auch für die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer/innen soll es einen möglichst sicheren Wahltag geben.

Deshalb wurden Infektionsschutzmaßnahmen getroffen.

Für Wählerinnen und Wähler gilt im Wahllokal die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Ausnahmen von der Maskenpflicht gibt es lediglich für Personen mit einer ärztlichen Bescheinigung.

Zur Stimmabgabe bringen Sie bitte Ihr Wahlbenachrichtigungsschreiben mit und halten ggf. den Ausweis bereit. Jedem/r Wähler/in wird im Wahllokal ein Stift ausgehändigt. Gerne dürfen Sie auch einen eigenen Stift von zuhause mitbringen.

Grundsätzlich kann bis Freitagabend, 18 Uhr, Briefwahl im Rathaus Neunkirchen beantragt werden. Für kurzfristig erkrankte oder abgesonderte Personen besteht am Sonntag bis

15 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu erhalten. Wenden Sie sich hierzu an Frau Simone Winkler, 0157-73743084.

Bitte achten Sie darauf, dass die Briefwahlunterlagen so rechtzeitig abgeschickt/abgegeben werden, dass sie spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, im Rathaus-Briefkasten vorliegen.

Auf die Wahlbekanntmachung der Gemeinde Neunkirchen im amtlichen Teil des Amtsblattes vom 9.9.2021 wird hingewiesen.

Bürgermeister Knörzer bittet alle Wahlberechtigten, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und dadurch mitzubestimmen, wie es in Deutschland weitergeht. Wer seine Kreuze nicht macht, überlässt die Entscheidung anderen.