Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens Artenschutz – „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“
In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren Artenschutz „Rettet die Bienen“ über das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes
und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ durchgeführt.
Wer das Volksbegehren unterstützen möchte, kann dies im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung tun.
1. Bei der freien Sammlung, die am Dienstag, den 24. September 2019 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Montag, den 23. März 2020, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des
Volksbegehrens einzutragen.
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Freitag, den 18. Oktober 2019 und endet am Freitag, den 17. Januar 2020.
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Neunkirchen wird in der Zeit
vom 18. Oktober 2019 bis 17. Januar 2020
im Bürgermeisteramt Neunkirchen, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 74867 Neunkirchen
zu folgenden Öffnungszeiten
Montag – Freitag, 08:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie
Montag, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr und Donnerstag, 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.