Baugebiet Hummelwiese abgelehnt

Neuaufstellung des Bebauungsplans mit 4:4:2 im Gemeinderat Neunkirchen durchgefallen

Zu seiner Novembersitzung traf sich der Gemeinderat Neunkirchen turnusgemäß wieder einmal im Dorfgemeinschaftshaus im Teilort Neckarkatzenbach. Zahlreiche Besucher verfolgten die Sitzung mit Interesse, denn ein erneuter Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet Hummelwiese stand auf der Tagesordnung.

Zum Hintergrund: In der Februarsitzung 2023 hatte der Gemeinderat mit sieben Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen und einer Gegenstimme den Bebauungsplan Hummelwiese beschlossen. Dabei wurde der §13b Baugesetzbuch angewendet, also ein beschleunigtes Verfahren ohne gesonderte Umweltprüfung. Im Juli 2023 beschloss jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach §13b Satz1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Obwohl durchaus strittig ist, ob es sich bei der Hummelwiese um ein Baugebiet im Außenbereich handelt, reagierte die Neunkirchener Verwaltung mit einer Neuaufstellung des Beschlusses im Regelverfahren nach §2 BauGB, um Rechtssicherheit herzustellen. Dafür, so erklärte Bürgermeister Bernhard Knörzer, wurde neben dem Fachbeitrag Artenschutz ein grünordnerischer Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung durchgeführt. Durch eine neue Geländemodellierung und Neueinsaat sollte ein teilweiser Ausgleich für die Bodenversiegelung geschaffen werden; außerdem solle das festgestellte Defizit von 60 000 Ökopunkten vom Ökokonto der Gemeinde abgezogen werden. Dieses Ökokonto wurde in den vergangenen Jahren durch Ausgleichsmaßnahmen wie Biotopvernetzungen und Umnutzungen von Flächen erwirtschaftet.

Der Bebauungsplan Hummelwiese sollte fünf Bauplätze an zwei bestehenden Straßen umfassen.

Der Gemeinderat diskutierte noch einmal über den zu verabschiedenden Vorentwurf für den Bebauungsplan. Ob denn überhaupt Bauplätze benötigt würden, wollte ein Gemeinderat wissen. Ja, die Bauplätze seien angefragt worden, antwortete Bernhard Knörzer. Ein anderer Gemeinderat gab seine Einschätzung, dass die angespannte Finanzsituation mit Zinserhöhung und Kostensteigerung sich wieder beruhigen werde und dann private Bauvorhaben wieder realistisch seien. Das Baugebiet liege außerdem zwischen zwei schon vorhandenen Straßen und sei damit als Baulücke zu werten, so Bürgermeister Knörzer. Von daher sei es flächensparend, optimal zu erschließen und raumplanerisch sinnvoll.

Die Abstimmung war dann mit vier Jastimmen, vier Nein und zwei Enthaltungen quer durch die Fraktionen mehr als eine Überraschung. Der Gemeinderat habe die Verwaltung im Februar mit seinem Beschluss aufgefordert, Grundstücke zu erwerben, Ingenieurleistungen zu vergeben und einen Bebauungsplan zu erstellen, bemerkte Bernhard Knörzer nach der Abstimmung. Mit der neuen Entscheidung seien diese Maßnahmen sinnlos geworden; außerdem seien das Geld aus den Bauplatzverkäufen schon im nächsten Haushalt berücksichtigt worden, beispielsweise für die Sanierung des Zeilwegs. Ein satzungsgemäßer Haushalt 2024 sei nun in Frage gestellt.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe von zwei Gewerken im Rahmen der geplanten Nahwärmeversorgung von Neunkirchen. Der Wärmespeicher für die Heizzentrale wurde für knapp 320 000 Euro an die Firma Heizungsbau von Bebber in Straelen und die Rauchgaskondensation für gut 220 000 Euro an die Firma Heger Edelstahl in Schardenberg/Österreich vergeben. Beide Firmen waren die einzigen Bieter im europaweiten Verfahren, liegen jedoch unterhalb des Kostenansatzes und werden von der prüfenden Ingenieurgesellschaft in Bietigheim-Bissingen als vertrauenswürdige Spezialisten für das jeweilige Gewerk eingeschätzt. Weitere Gewerke werden in den nächsten Wochen über den Staatsanzeiger ausgeschrieben und müssen zeitnah abgestimmt werden. Angesichts des knappen Zeitrahmens werde man dafür außerordentliche Sitzungen anberaumen müssen, so Bürgermeister Knörzer.

Ralf Lenz, Leiter des Neunkirchener Hauptamts, gab dem Gemeinderat den Neubau einer Freiflächen-PV-Anlage mit 1320 Modulen, einem Trafogebäude, Zaunanlage, 20 Stellplätzen sowie einer Feuerwehrzufahrt zur Kenntnis. Die Anlage im Bereich Neurott liegt im Bebauungsplanbereich Solarenergie, der ebenfalls im Februar 2023 beschlossen wurde.

Bürgermeister Knörzer gab den Gemeinderäten außerdem zur Kenntnis, dass der eingebrachte Kreistag-Haushalt 2024 eine Erhöhung der Kreisumlage vorsieht. Dies würde für Neunkirchen eine Steigerung um 160 000 Euro auf insgesamt 860 000 Euro bedeuten. Dazu kämen 150 000 Euro weniger Schlüsselzuweisungen, sodass im Haushalt ein erhebliches Defizit entstehe. „Aus diesem Grund schmerzt der Nichtverkauf der Baugrundstücke umso mehr“, so Knörzer.

Die überraschende Ablehnung des Baugebiets Hummelwiese war auch Gegenstand der Bürgerfragen am Schluss der Sitzung. „Bis wann kann ich mit einer Kostenzusammenstellung der unnötigen Ausgaben rechnen?“, wollte ein Besucher wissen. Bürgermeister Knörzer erklärte, dass der ehemalige Beschluss nach §13b rechtens war und nur durch den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Situation entstanden sei. Man könne also niemandem in dieser Sache einen Fehler vorwerfen, zumal das Baugebiet weniger als einen Hektar groß sei. Im Übrigen könne der Besucher die angefallenen Kosten in den Gemeinderatsprotokollen lesen.

Ein weiterer Besucher machte sich Sorgen um die Finanzierung der Nahwärmeversorgung und weiterer Großprojekte. Die Nahwärmeversorgung habe als Eigenbetrieb einen eigenen Haushalt und werde zu 70 Prozent aus Förderungen finanziert, erklärte der Bürgermeister. Allerdings müsse man in nächster Zeit die Einnahmesituation der Gemeinde noch genauer unter die Lupe nehmen.