Aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2

Neben der Sperrung der Turnhalle, des Dorfgemeinschaftshauses, des Vereinsraums im Bürgerhaus sowie des Jugendzeltplatzes mit Hütte sind auch alle Spiel- und Sportplätze gesperrt.

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Wir bitten um Beachtung.

Aktuelle Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

  • in der Fassung vom 09.05.2020 (in der ab 15.06.2020 gültigen Fassung): >>>Download<<<
  • in der Fassung vom 23.06.2020 (in der ab 06.08.2020 gültigen Fassung): >>>Download<<<