Europa- und Kommunalwahl 2024

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zu den Kommunalwahlen und zur Europawahl am 09.06.2024 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten schriftlich oder mündlich auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 10 Abs. 1 Kommunalwahlordnung). Wir bieten Ihnen zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage (www.neunkirchen-baden.de). Dort erhalten Sie unter der Rubrik Wahlen, ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Hier tragen Sie die Daten aus Ihrer Wahlbenachrichtigung ein.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post (Deutsche Post AG) zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an post@neunkirchen-baden.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Ihre persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift) mit.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro der Gemeinde Neunkirchen, Tel. 06262/9212-0.

Bitte klicken Sie für die elektronische Beantragung der Wahlscheine auf folgenden Link:
>>> elektronische Beantragung der Wahlscheine <<<

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Neunkirchen,

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Neunkirchen

bis spätestens zum 19. Mai (Sonntag)

einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden. (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)

Kontaktdaten Wahlamt:

Bürgermeisteramt Neunkirchen
Marktplatz 1
74867 Neunkirchen
Bürgerbüro, Tel. 06262/9212-11
post@neunkirchen-baden.de

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Ihr Wahlamt Neunkirchen

Öffentliche Bekanntmachungen

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