N E I K E R C H E R   K E R W E
rund um’s Rathaus und die ev. Kirche
Samstag, 03.09.2022 – Montag, 05.09.2022

Am Wochenende (03. – 05.09.2022) wird, nach zweijährigem coronabedingtem Ausfall wieder rund um das Rathaus und die evangelische Kirche in Neunkirchen die beliebte „Neikercher Kerwe“ gefeiert.

Gaststätten, Vereine, Schausteller und Marktbeschicker sorgen für eine gemütliche Atmosphäre und kurzweilige Stunden.

Am Samstagabend, 03.09., um 18:00 Uhr, hält Kerwepfarrer Marc Kaiser, am Kroneneck die traditionelle Kerwepredigt, in dieser wird er das Gemeindeleben aus seiner Sicht darstellen.

Danach wird die Kerweschlumpel getauft und wie immer hoch über dem Neunkirchner „Kroneneck“ platziert. Von dort aus hat sie wie üblich das Kerwegeschehen der nächsten Tage fest im Blick. Musikalisch wird der Kerwe-Auftakt durch den Spielmannzug Lohrbach umrahmt.

Im Anschluss an die Taufe wird Bürgermeister Bernhard Knörzer den Kerwe-Fassbieranstich vornehmen und somit die Kerwe eröffnen.

Der Sonntagmorgen, 04.09., beginnt traditionell um 10:30 Uhr, mit dem

ökumenischen Kirchweihgottesdienst zu Ehren des Schutzpatrons St. Bartholomäus, in der katholischen Kirche.

Die Marktstände des „Bartholomäus-Krämermarktes“ bieten von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr, ihr buntes Warensortiment feil. Ein Besuch lohnt sich!

Der Bürgermarkt bewirtet ab 11:00 Uhr seine Gäste und hat von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Sonntagsverkauf geöffnet.

Für die kleinen Gäste steht im evangelischen Kirchengarten die Kinderhüpfburg bereit, welche von den diesjährigen Konfirmanden betreut wird.

Kaffee und Kuchen erhalten die Kerwe-Gäste ab 14:00 Uhr im alten Pfarrhaus der Kath. Kirchengemeinde.

Ansonsten sorgen natürlich die Neunkirchner Gaststätten und die örtlichen Vereine rund um den Kerweplatz für das leibliche Wohl der Festbesucher.

Am Kerwemontag, 05.09., dem höchsten Kerwe-Feiertag, ruht in aller Regel die Arbeit. Man trifft sich beim bunten Treiben auf dem Kerwegelände mit seinen Fahrgeschäften oder in den Gastwirtschaften.

Das Verbrennen der Kerweschlumpel findet am Montag-Abend, um 19.30 Uhr, hinter dem Rathaus statt. Im Anschluss daran nimmt die Kerwe ihren gemütlichen Ausklang.

Es wird wieder ein Security-Dienst auf dem Kerwe­gelände anwesend sein. Dieser achtet u. a. darauf, dass keine eigenen alkoholische Getränke mitgebraucht und konsumiert werden.

Feiern Sie mit uns! Die Gemeinde und alle Mitwirkenden laden sehr herzlich zur diesjährigen „Neikercher Kerwe“ ein.

Kerwe

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Allgemeine Hinweise zur Neikercher Kerwe 2022

Ortsmitte am Samstag-Abend und Sonntag komplett gesperrt – Innerörtliche Umleitung erfolgt über Luisenstr. / Kronenstr. / Waldstr. / Karlstr. / Sofienstr. / Schwanheimer Str. Richtung Kroneneck

 

Während der „Neikercher Kerwe“ ist die Ortsmitte am Rathaus für den Fahrzeugverkehr wieder voll gesperrt.

Die Sperrung beginnt am Freitag, 02.09.2022, um 12:00 Uhr, mit dem Teilbereich der Hauptstraße (Gasthaus „Goldenes Herz“ bis zur Einmündung Breitenbronner Straße) und ab Samstag-Abend, 03.09.2022, 17:00 Uhr, mit dem Teilbereich der Kronenstraße (Kroneneck bis Bürgermarkt). Die Sperrungen werden am Dienstag-Morgen wieder freigegeben.

Für die Verkehrsteilnehmer sowie den BRN-Busverkehr ist eine örtliche Umleitung Luisenstr. / Kronenstr. / Waldstr. / Karlstr. / Sofienstr. / Schwanheimer Str. Richtung Kroneneck ausgeschildert.

Wir bitten zu beachten:

  1. innerhalb des gesperrten Bereiches darf kein Fahrzeugverkehr erfolgen und auch keine Fahrzeuge geparkt werden.
  2. die Engstellen der Umleitungsstrecke sind ebenfalls von parkenden Fahrzeugen freizuhalten, hier insbesondere der Kurvenbereich Luisenstraße / Kronenstraße (auf Seite der Anwesen Zahn und Schwalb) wegen der Durchfahrt der BRN-Linienbusse

Rathaus am Kerwe-Montag geschlossen

Am Kerwe-Montag, 05.09., ist das Rathaus Neunkirchen geschlossen. Wir bitten um Beachtung.

Parkmöglichkeiten an Kerwe

Im Hinblick auf die Parksituation in den Durchgangs- bzw. Umleitungsstraßen bittet die Gemeindeverwaltung die Kerwe-Besucher, den Parkplatz an der Kath. Kirche, der Grundschule bzw. die Seitenstraßen abseits des Kerwegeländes zu benutzen.

Unbedingt freizuhalten sind die Engstellen der Umleitungsstrecke insbesondere Kronen- und Luisenstraße. Hier wird eine Halte- und Parkverbotsbeschilderung angebracht.

Sauberes Ortsbild

An der Kerwe werden auch viele Gäste aus nah und fern Neunkirchen besuchen. Damit sich unser Ort von seiner besten Seite zeigen kann, bitten wir die Bevölkerung herzlich um ihre Mithilfe. Unterstützen Sie uns, in dem Sie den Gehweg oder den Straßenbereich vor Ihrem Grundstück reinigen, evtl. Unkraut aus Strassenrinnen oder Mauerübergängen entfernen.
Lassen Sie uns gemeinsam Neunkirchen positiv präsentieren. Vielen Dank!

Security im Einsatz

Auf dem Kerwegelände wird in den Abendstunden wieder ein Security-Dienst anwesend sein. Das Mitbringen und Konsumieren von eigenen alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.

Verkürzung der Sperrzeit

In Anbetracht der vom 03. – 05.09.2022, stattfindenden Neikercher Kerwe wird für die hiesigen Gaststätten sowie für die Kerwe-Wirtschaften am Kerweplatz die Sperrzeit einheitlich auf

3 Uhr für Sonntag, Montag und Dienstag festgesetzt. Außerdem wird den Kerwe-Wirtschaften hiermit eine vorübergehende Wirtschaftserlaubnis erteilt.

Verordnung der Gemeinde Neunkirchen über die Offenhaltung von Einzelhandelsgeschäften im Ortsteil Neunkirchen am Sonntag, den 1. September 2019

Aufgrund von § 8 Abs. 1 und 14 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) vom 14. Februar 2007 (GBl. Nr. 4 S. 135ff) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Gemeindeverordnung für Baden-Württemberg ergeht folgende Anordnung:

§ 1

  1. In der Gemeinde Neunkirchen, Ortsteil Neunkirchen dürfen aus Anlass des Kirchweihmarktes die Verkaufsstellen des Einzelhandels am Sonntag, den 4. September 2022, abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnung, von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet sein.

§ 2

Bei Beschäftigung von Arbeitnehmern ist § 12 des Gesetzes über die Ladenöffnung zu beachten.

§ 3

Eine Zuwiderhandlung gegen diese Verordnung ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 15 des Gesetzes über die Ladenöffnung.

§ 4

Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündigung in Kraft.

Neunkirchen, den 15. August 2022

gez.

Bernhard Knörzer

Bürgermeister