Impfangebot in Neunkirchen
** Es sind noch Termine frei: Zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 13:30 Uhr und 16:00 Uhr können Sie gerne auch ohne Termin vorbei kommen **
Am Dienstag, 25. Januar 2022 bietet die Gemeinde Neunkirchen zusammen mit dem mobilen Impfteam des Neckar-Odenwald-Kreises einen Impftermin in Neunkirchen an. In der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr werden Erst-, Zweit und Auffrischimpfungen mit den Impfstoffen von BioNTech (U30, sowie Schwangere und Stillende) und Moderna (Ü30) angeboten.
Auch Heranwachsende ab zwölf Jahren können sich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten impfen lassen.*
Die Impfaktion findet im Bürgerhaus, Hauptstr. 60, 74867 Neunkirchen statt.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die Krankenversichertenkarte, den Impfpass (sofern vorhanden), sowie den augefüllten Anamnesebogen und die Einwilligungserklärung/Aufklärungsbogen zum Termin mit.
Personen ab 18 Jahren sollen eine FFP2- oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95- Masken.
Eine Impfung findet nur unter folgenden Bedingungen statt:
1. Sie müssen sich in einem infektfreien Zustand befinden.
2. Impfung von Kindern ab 12 Jahren nur bei Einwilligungsfähigkeit des Kindes mit Zustimmung / Unterschrift des Kindes sowie Zustimmung / Unterschrift der Sorgeberechtigten möglich. Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung vorgenommen wird, liegt immer beim impfenden Arzt. Die Impf-Ärzte sind dabei nicht an Weisungen gebunden, denn sie tragen die medizinische Verantwortung für die Impfung.
Fragen und Antworten zur Corona-Impfung (z. B. Mindestwartezeit zwischen den Impfungen): https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/
*Kinder im Alter von 12 und 13 Jahren sollten gemeinsam mit einem Erziehungsberechtigten zum Impftermin erscheinen. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche geimpft werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegt. In der Regel ist eine eigene Einwilligungsfähigkeit für eine Impfung ab einem Alter von 16 Jahren gegeben. Das heißt, dass Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren in der Regel hinsichtlich einer Impfung selbst entscheiden und in diese einwilligen können. Eine gesonderte Einwilligungserklärung der Eltern ist für 16- und 17-Jährige demnach grundsätzlich nicht erforderlich.