Bürgerservice
Über den Bürgerservice gelangen Sie schnell zu den für Ihr Anliegen notwendigen Informationen. Sie haben folgende Möglichkeiten, die Informationen zu erreichen.
Neubürgerinformation
Wenn Sie nach Neunkirchen ziehen, müssen Sie sich nur im Bürgerbüro des Rathauses anmelden. Wir teilen Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden. Wenn Sie innerhalb von Neunkirchen umziehen, müssen Sie sich ebenfalls im Bürgerbüro ummelden.
Neue Adresse
Gesetzlich vorgeschrieben sind die Adressänderungen in Ihren Ausweisdokumenten und den Fahrzeugpapieren. Vergessen Sie nicht Ihre neue Anschrift auch weiteren Behörden und Einrichtungen bekannt zu geben, wie z.B. Arbeitgeber, Banken, Familienkasse, Vereine, Versicherungen, Zeitungs- und Zeitschriften-Abonnements, Wohngeldbehörde usw.
Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post gleich zugestellt bekommen, können Sie den Nachsendeservice der verschiedenen Postdienste nutzen. Dieser leitet Briefe und Pakete an Ihre aktuelle Anschrift weiter.
Darüber hinaus sollten Sie sich auch bei anderen Stellen ab- und anmelden, damit Ihnen keine Nachteile entstehen:
- Versorgungsunternehmen (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme, Müllabfuhr)
- ÖPNV-Abonnements sowie Telefon und Internet
- Kindergarten, Mittagessensangebot, Hausaufgabenbetreuung Abfallentsorgung (https://www.awn-online.de)
- Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen) Bewohnerparkausweis
- …
Haben Sie einen Hund
Wenn Sie nach Neunkirchen ziehen, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und im Bürgerbüro anmelden.
Das entsprechende Formular finden Sie auch unter Formularservice.
Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.
Amtsblatt
Das Amtsblatt „Kleiner Odenwald aktuell“ informiert Sie sowohl über das lokale Geschehen in Neunkirchen als auch über kulturelle, gesellschaftliche, sportliche und kirchliche Ereignisse in und um unsere Gemeinde.
Mit einem Abonnement beim Verlag Nussbaum Medien erhalten Sie Ihr Exemplar durch einen Zustellservice nach Hause geliefert.
Kontaktdaten sowie weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.nussbaum-medien.de.
Steuern und Gebühren
Gebühren für Dienstleistungen
Steuern
Ver- und Entsorgungsgebühren
Kindergartengebühren
Auskunftsservice Ausweise
Online-Service zur Ausweisstatusabfrage
Ab sofort steht Bürgerinnen und Bürgern ein neuer digitaler Service zur Verfügung, mit dem sie den Bearbeitungsstand ihres Personalausweises oder Reisepasses bequem online einsehen können. Der Auskunfts-Service-Ausweise (ASA) ermöglicht den Abruf rund um die Uhr – unabhängig von Wochentagen oder Öffnungszeiten – über PC, Laptop oder Smartphone.
So funktioniert es:
Bei der Beantragung eines neuen Ausweisdokuments erhalten Antragsteller ein Schreiben mit allen erforderlichen Informationen. Über den Link zum Auskunftsservice Ausweise gelangen sie zu einer Suchmaske, in die folgende Daten eingegeben werden müssen:
- Seriennummer des beantragten Dokuments
- Dokumentenart (Personalausweis oder Reisepass)
- Geburtsdatum
Nach Eingabe dieser Angaben wird der aktuelle Bearbeitungsstand des Dokuments angezeigt.
Automatische Benachrichtung per E-Mail oder SMS
Automatische Benachrichtigung per E-Mail oder SMS
Eine eigenständige Abfrage ist nicht zwingend erforderlich. Wer bei der Antragstellung eine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer hinterlegt, erhält automatisch eine Benachrichtigung, sobald das Dokument zur Abholung bereitliegt.
– SMS-Benachrichtigungen werden einmalig versandt.
– E-Mail-Benachrichtigungen enthalten nach vier Wochen eine Erinnerung, falls das Dokument noch nicht abgeholt wurde.
Kontakt für Rückfragen:
Bürgerbüro 06262 921211
Simone.Winkler@Neunkirchen-Baden.de oder
Ljubica.Tomic@Neunkirchen-Baden.de
Formularservice
Das Service Portal Baden-Württemberg informiert Sie umfassend in verschiedenen Lebenslagen und bietet vereinzelt Downloads an, damit Anträge direkt am PC ausgefüllt werden können: www.service-bw.de
Jederzeit, schnell, bequem von Zuhause…
Darüber hinaus stellt Ihnen die Gemeinde Neunkirchen hier einige Formulare zur Verfügung, die Sie bequem von zuhause aus oder unterwegs ausfüllen können. Bitte geben Sie die Unterlagen unterschrieben an uns zurück:
- Post@Neunkirchen-Baden.de
- 06262 921233
- Briefkasten an der Rathaustreppe
- Persönlich im Bürgerbüro
Eine Vielzahl von Verwaltungsvorgängen müssen jedoch nach wie vor individuell auf Sie abgestimmt werden oder erfordern Ihre persönliche Anwesenheit und können daher leider nicht online abgewickelt werden.
Meldebehörde
Gewerbe
Steuern
Standesamt - Eheschließung
Finanzamt
Sonstiges
Bauantrag
Digitale Bauantragstellung
Zum 01.07.2024 ist eine Bauantragstellung bei der Baurechtsbehörde (Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis) nur noch über die Online-Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ – kurz ViBa-BW möglich. Damit wird die bisherige elektronische Antragstellung über www.service-bw.de abgelöst.
Bauanträge in Papierform oder per Mail werden nicht entgegengenommen.
Mit diesem Link gelangen Sie direkt auf die ViBa BW Seite: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-neckar-odenwald/
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Landratsamtes des Neckar-Odenwald-Kreises. Dort sind weitere Informationen zur digitalen Antragstellung mit ViBa BW hinterlegt: https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Verwaltung/Fachbereich+2+_+Umwelt_+Landentwicklung+und+Ordnungswesen/Bauen/Baurecht.html
Bodenrichtwerte
Den aktuellen Bodenrichtwert finden Sie beim Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg BORIS-BW
