Gemeinderat beschließt Hochwasserschutzkonzept für Neckarkatzenbach
17 Maßnahmen gegen Starkregenereignisse sind geplant
Das Unwetter/Starkregenereignis am 8. Juni 2016 richtete in Neckarkatzenbach große Schäden an und es war klar, dass hier etwas getan werden musste.
Durch den Neunkirchner Ortsteil fließt der Krebsbach, dessen Querschnitte der Durchlässe oft zu klein sind, um die Wassermassen bei Starkniederschlagsereignissen aufzunehmen, da zusätzlich auch der Fuchsgraben und der Rotklinge in den Ortsetter hinzufließen.
In den vergangenen 8 Jahren arbeitete die Gemeinde Neunkirchen gemeinsam mit den darauf spezialisierten Ingenieurbüros an einem Hochwasserschutzkonzept. Zunächst wurde im Jahr 2019 eine Flussgebietsuntersuchung beauftragt, woraufhin 2021 die Planer die ersten Maßnahmen für Neckarkatzenbach vorgestellt haben. Diese ersten Überlegungen mussten überarbeitet werden, bis die zuständigen Fachbehörden grünes Licht geben konnten.
Um das Konzept umzusetzen, bedurfte es auch der Zustimmung der Grundstückseigentümer. Diese mussten zum überwiegenden Teil Flächen zur Verfügung stellen oder sogar Eingriffe in die Gebäudestruktur in Kauf nehmen. Genau denjenigen galt der Dank von Bürgermeister Knörzer.
Günter Hartmann vom Planungsbüro Wald und Corbe stellte im Anschluss die 17 Maßnahmen des für Neckarkatzenbach vorgesehenen Hochwasserschutzkonzeptes in der Sitzung vor.
Dieses rüstet Neckarkatzenbach für ein Jahrhunderthochwasser und entspricht einem Wasseraufkommen von rund 11 Kubikmetern pro Sekunde an der Brücke der Neckarstraße. Im Vergleich: das Unwetterereignis von 2016 war lediglich ein 10-jähriges Niederschlagsereignis.
Zu den Maßnahmen zählen unter anderem ein Geröllfang nordwestlich von Neckarkatzenbach. Baumteile und Geröll werden dort zurückgehalten, dass sich das Wasser im Ort nicht staut. Darüber hinaus könnten auch die Brücken, die aktuell als Engstellen betrachtet werden, im Falle eines Starkregens für Rückstau sorgen. Deshalb sollen die Brücken in der Neckar- und Brunnenstraße erneuert und höher gesetzt werden.
Generell kann man sagen: Alle Engstellen sollen erweitert und optimiert, sowie Hochwasserschutzmauern installiert werden.
Nach der Ortslage in Richtung Guttenbach ist geplant, den Krebsbach zu verlegen. Das Wasser soll in die Talaue abfließen können. Wichtig hierbei ist, dass Guttenbach durch die geplanten Maßnahmen nicht mehr Wasserzufluss erfährt als zuvor.
Durch diese Verlegung verspricht man sich, dass der Wasserlauf naturnaher und dadurch die Abflussgeschwindigkeit gebremst wird. Zusätzlich werden durch die Verlegung in die Talaue wichtige Rückhaltungen für die Wassermassen geschaffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt im Konzept ist der Ausbau der Kurve der L 633. Dies aus zweierlei Gründen. Zum einen wird ein Unfallschwerpunkt entschärft, zum anderen wird durch die Höhersetzung der Straße ein Damm geschaffen, welcher gleichzeitig wieder wichtiges Rückhaltevermögen in den Grundgraben hat. Da es sich hierbei um eine Landstraße handelt, liegt der Straßenbauanteil der Planungen und der späteren Umsetzungen allerdings in der Zuständigkeit des Landes. Die dortigen Hochwasserschutzmaßnahmen sind durch die Gemeinde zu stemmen.
Die Brücke an der Neckarstraße wurde zwar erst 1999 gebaut, ist aber für einen so jungen Durchlass viel zu klein. Der Planer bemängelt, dass bereits damals ein Rahmendurchlass gebaut hätte werden müssen. Das Ingenieurbüro wird die Gemeinde unterstützen, hier eine Finanzierung über Landesmittel zu erlangen.
Die Gesamtkosten für das Hochwasserschutzkonzept werden sich auf rund 3 Millionen Euro belaufen. Die Gemeinde Neunkirchen wird hierbei ungefähr 700.000 Euro selbst tragen müssen, bei Berücksichtigung in den vorgesehenen Förderprogrammen. Bei einer solch enormen finanziellen Aufgabe ist man auf Zuschussgeber und andere Baulastenträger angewiesen.
Für das Konzept muss baldmöglichst die wasserrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Bereits am 1. Oktober müssen die Anträge auf Förderungen gestellt werden.
Sowohl der Baustart als auch der Zeitrahmen der Umsetzung sind abhängig von der Förderzusage. Günter Hartmann schätzt die reine Bauzeit auf ungefähr 2 Jahre.
Im nächsten Schritt nach der Sitzung wird sich die Verwaltung nun um Genehmigung und Förderanträge kümmern.
Nahwärmenetz, PV-Feld und Heizzentrale machen große Fortschritte:
Ein Blick auf den aktuellen Stand
Neben dem Hochwasserschutzkonzept in Neckarkatzenbach standen auch die Themen Grundsteuer, Arbeiten in der Grundschule, Brennholzpreise und Nahwärme auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 19.09.2024.
Rechnungsamtsleiterin Judith Kuhn stellte die Änderungen der Grundsteuerreform vor. Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Gemeinden die Satzungen neu fassen, die die Höhe der Hebesätze festlegen. Grundsätzlich dürfen die Kommunen mit der Grundsteuer nicht mehr Einnahmen generieren als zuvor. Dennoch wird nicht jeder Einzelne dasselbe bezahlen wie bisher. Nach den neuen Berechnungsmodellen, welches durch das Land vorgegeben sind, werden v.a. unbebaute Grundstücke teurer werden.
Das Gremium stimmte dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung, die Grundsteuer A bei 350 V.H zu belassen und bei der Grundsteuer B auf 400 v.H. zu gehen zu. Ebenso erhielt die neu gefasste Satzung die Zustimmung des Gemeinderats.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt gab Bürgermeister Knörzer bekannt, dass die Ursache der Feuchtigkeitsschäden im DRK-Raum in der Grundschule gefunden wurde: ein Kanalrohr, dessen Sohle undicht war. Im nächsten Schritt soll es einen Begang mit dem Versicherer geben um zu klären, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Dennoch muss der Schaden schnellst möglichst repariert werden. Der Raum werde für die Kernzeitbetreuung ebenfalls benötigt, wie der ehemalige Sängerbundraum. Schätzungen zu Folge, werden sich die Kosten auf rund 50.000 Euro belaufen. Der Gemeinderat stimmte zu, den Auftrag zur Reparatur zu erteilen, sobald die Kostenfrage mit dem Versicherer geklärt ist. Darüber hinaus werden für 7.658 Euro auch 14 Fenster in der Grundschule ausgetauscht. Die Firma Klein erhielt hierfür den Zuschlag.
Im nächsten Tagesordnungspunkt wurden die Brennholzpreise für das Jahr 2024/2025 verabschiedet.
Auch die Vergabe der Schlosserarbeiten für die Heizzentrale an die Firma Rössler Metallbau aus Aglasterhausen fand die Mehrheit des Gremiums. Fenster, Türe, Tore und Geländer werden sich auf rund 41.815 Euro belaufen, was sich in der kalkulierten Größenordnung befinde, betonte Bürgermeister Knörzer. Dennoch werde für das Tor einen Kompromiss gefunden werden müssen. Ein Gutachten hatte für diese Schallschutzwerte gefordert, die nicht umsetzbar seien. Dies wurde durch den Handwerksbetrieb auch so zurückgemeldet.
Im Anschluss berichtet Knörzer über den Stand der Arbeiten rund um das Nahwärmenetz und der Heizzentrale. Beim Netzausbau sei man ein großes Stück vorangekommen. Die Baufirma sei durch personelle Veränderungen besser aufgestellt. „Wir sind guter Dinge, dass wir das angestrebte Bauziel für dieses Jahr erreichen können“, sagte der Verwaltungschef. Der Holzkessel werde nächste Woche geliefert, das Kesselgebäude werde nun als nächster Schritt geschlossen werden, die PV-Anlage wurde geliefert. Noch in dieser Woche soll mit der Montage begonnen werden.
In den letzten Wochen sorgte das ehemalige AWO-Freizeitheim in Neunkirchen für Gesprächsstoff. Ursprünglich war es vom Kreis als Gemeinschaftsunterkunft geplant, doch inzwischen hat die Gemeinde das Gebäude erworben. In dieser Woche sind nun Gespräche über die zukünftige Nutzung, wie vom Gemeinderat festgelegt, angesetzt.